Ein PKV-Tarifwechsel innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung läuft nach den genau festgelegten Regeln des § 204 VVG ganz im Sinne des Versicherten ab. Für die Versicherungen ist der PKV-Tarifwechsel überhaupt nicht attraktiv und wird deshalb auch von Seiten der Versicherer nicht richtig unterstützt. Nach einem Tarifwechsel sind die Beiträge bei vergleichbaren Versicherungsleistungen in der Regel kleiner als vor dem Tarifwechsel.
Mit dem § 204 VVG hat der Gesetzgeber den Ablauf und die zulässigen Optionen für eine gelungene PKV-Tarifoptimierung relativ genau vorgegeben. Ein Tarifwechsel ist aber in erster Linie kein juristischer Vorgang. Vielmehr kommt es auf die individuellen und persönlichen Ansprüche und Wünsche jedes einzelnen PKV-Kunden an. Man wird durch § 204 VVG auch nicht vor Fehlern beim Tarifwechsel geschützt.
Zunächst taucht die Frage auf, ob man den Tarifwechsel selbst und alleine mit der PKV macht oder ob man sich Beratung dazu holt. Da es in der privaten Krankenversicherung keine sogenannten Nettotarife ohne anteilige Verwaltungskosten im Beitrag gibt, scheidet eine Beratung gegen Bezahlung aus. Denn wer ein Honorar an einen Berater bezahlt, der zahlt mit den im Beitrag enthaltenen Verwaltungskosten und dem Honorar doppelt. Hierbei handelt es sich nicht um einen überraschenden Tatbestand, sondern um einen seit vielen Jahrzehnten völlig unstrittig verankerten Grundsatz. Ein Versicherungsmakler vertritt die Interessen seines Kunden gegenüber der Versicherung wie ein Rechtsanwalt oder ein Steuerberater und wird dennoch von der PKV aus den im Tarifbeitrag enthaltenen Verwaltungskosten vergütet. Versicherte der am Ende dieser Seite aufgeführten Anbieter sind auf Versicherungsvertreter (vertritt die Versicherung), die Hotline der Versicherung oder Honorarberater angewiesen.
Hat man also seinen Berater ausgesucht und diesen mit der kostenlosen Betreuung seiner Interessen beauftragt, erfolgt eine individuelle Bedarfsanalyse mit der Auswahl der in Frage kommenden Tarifalternativen. Der Berater gibt der PKV dann genau vor, welche Tarife die Versicherung zu berechnen hat. Hier sind neben den Kenntnissen der rechtlichen Möglichkeiten vor allem Tarifkenntnisse und Erfahrung gefragt. Liegen die Berechnungen der Versicherung vor (nur die PKV kann die Tarifbeiträge umrechnen), werden diese auf Wunsch bis in das kleinste Detail besprochen und ausgewertet. Eine gut begründete Empfehlung zum PKV-Tarifwechsel rundet die Beratung dann ab. Ein Tarifwechsel kommt nur mit einer schriftlichen Willenserklärung gegenüber der PKV mit einer Unterschrift des Versicherten zustande. Ein Versicherungsmakler haftet für den Inhalt seiner Beratung gegenüber seinem Kunden.
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