Versicherte der privaten Krankenversicherung sind mitunter der Meinung, dass eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) der PKV vorzuziehen ist. Wer ein unterdurchschnittliches Einkommen hat, für den stimmt das wohl auch so. PKV-Kunden mit einem Einkommen über dem Durchschnitt sollten in jedem Fall neben dem Blick auf die GKV auch die verbrieften Rechte aus § 204 VVG prüfen, die Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel.
Die Sehnsucht nach einer Mitgliedschaft in der GKV wird für PKV-Versicherte ab dem 55. Lebensjahr immer größer, denn dann ist der Wechsel von der PKV in die GKV kaum noch möglich. Vielleicht geht der Wechsel ab 55 Jahren mit einem winzigen oder ohne Einkommen in eine GKV-Familienversicherung, dann muss die neue Pflichtversicherung aber mindestens ein Jahr bestehen, bevor man wieder einen Anspruch auf eine eigene freiwillige GKV-Weiterversicherung hat und das Einkommen wieder höher sein kann. Der Gesetzgeber wollte GKV und PKV ab dem 55. Lebensjahr trennen, um so System-Hopper abzuschrecken. Neben der Familienversicherung kann auch ein Umzug ins Ausland die PKV beenden. Wir können beim Wechsel von der PKV in die GKV nicht beraten, bei der Tarifoptimierung schon.
Übrigens ist der Anteil der mit der privaten Krankenversicherung und den PKV-Beiträgen total unzufriedenen Menschen viel kleiner als man das nach dem Aufenthalt im selbstgewählten Echoraum „raus aus der PKV“ vermutet. Eine GKV kostet eben auch viel Geld.
Ohne jedes Einkommen kostet die PKV im Basistarif BTN nichts, also null EURO.
Wir kennen Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer PKV und stehen rechtlich auf Ihrer Seite.
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