© hc consulting AG 11.2024

Was ist ein geschlossener Tarif?

In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es nicht nur einen Tarif (so wie in der gesetzlichen Krankenkasse GKV), sondern es gibt viele Möglichkeiten die eigene Krankenversicherung zu gestalten. Manche nennen das den Tarifdschungel, wir nennen das im positiven Sinne eine Tarifvielfalt. PKV-Tarife unterliegen wegen der Krankenversicherungspflicht in Deutschland einer strengen staatlichen Aufsicht. Was ist also ein geschlossener Tarif?

Früher haben die privaten Krankenversicherungen immer mal wieder neue attraktive Tarife für Neukunden aufgelegt und vergleichbare ältere Tarife geschlossen. War man in einem geschlossenen Tarif und wollte in den geöffneten und günstigeren Tarif wechseln, so wurde das teilweise von der Versicherung verwehrt. Mit dem § 204 VVG, der Tarifoptimierung mit dem verbrieften PKV-Tarifwechsel hat der Gesetzgeber das ganz im Interesse der PKV-Kunden neu geregelt. Im Prinzip kann heute jeder Versicherte in jeden Tarif wechseln. Geschlossen sind PKV-Tarife nur dann, wenn das Gesetz es so vorschreibt. So sind zum Beispiel bisex-Tarife und der Standardtarif für Versicherte in unisex-Tarifen geschlossen, ein PKV-Tarifwechsel in diese Richtung geht nicht.

Geschlossene Tarife der PKV sind übrigens nicht schon allein wegen der Eigenschaft „geschlossener Tarif“ kein Nachteil für die Versicherten. Eine Vergreisung von PKV-Tarifen gibt es nicht, die PKV-Alterungsrückstellungen verhindern das.

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