Einen Höchstbeitrag der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es nur im Basistarif (BTN) und im Standardtarif (STN). Der PKV-Höchstbeitrag in diesen beiden Tarifen ist gleich mit dem jeweils aktuellen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Insofern profitieren die PKV-Versicherten vom Bundeszuschuss zur GKV.
Alle anderen Tarife der privaten Krankenversicherung haben keinen Höchstbeitrag und können theoretisch unbegrenzt teuer werden. Durch das Recht auf Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG spielen der Basis- und Standardtarif bei KV-Höchstbeiträgen praktisch aber keine Rolle. Fast immer findet sich ein besserer Tarif mit einem Beitrag weit unter dem PKV-Höchstbeitrag und mit besseren Versicherungsleistungen als in den Tarifen BTN und STN.
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