Ihr PKV-Beitrag wird nach dem Leistungsumfang Ihres Vertrages, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand kalkuliert. Haben Sie Ihren Vertrag vor Dezember 2012 abgeschlossen, spielt auch das Geschlecht eine Rolle. Verträge für Frauen waren bis dahin z.B. wegen der längeren Lebenserwartung teurer. Diese Daten und die aktuellen Ausgaben Ihrer PKV bestimmen dann Ihren Beitrag. Ca. 80 % der Beitragseinnahmen einer PKV werden als Versicherungsleistungen wieder an die Versicherten ausgeschüttet.
Würden etwa die Lebenserwartung und die allgemeinen Ausgaben im Gesundheitswesen nicht steigen, gäbe es keine Beitragserhöhungen. Wie viele Leistungen Sie selbst in Anspruch nehmen hat keinen Einfluss auf Ihren Beitrag. Da aber die Medizin immer besser und teurer wird und unsere Lebenserwartung ständig ansteigt, werden auch PKV- und GKV-Beiträge immer teurer. Steigen die Ausgaben um mehr als 10 %, muß Ihre PKV den Beitrag anheben. Dies wird von einem unabhängigen Treuhänder und der (BaFin) kontrolliert und genehmigt.
Wie kann ich auf eine Beitragserhöhung reagieren?
Ein Wechsel der Versicherung wird von uns nicht empfohlen. Ebenfalls empfehlen wir nicht den Wechsel in den Basis- bzw. Standardtarif. Ein gewisser Anstieg der Beiträge einer Krankenversicherung liegt in der Natur der Sache und kann bzw. muß hingenommen werden.
Es bleibt der PKV-Tarifwechsel ohne Kosten. Beim Tarifwechsel mit Kosten kommen Sie nicht in den vollen Genuss der Beitragsreduzierung. Zunächst sollten Sie sich fragen, ob Sie mit ein höheren Selbstbeteiligung einverstanden sind. Die Selbstbeteiligung in der PKV ist ein Bestandteil der Prämie. Deshalb besteht hier ein Spielraum für Ihre Überlegungen. Weiterhin prüfen wir für Sie, ob Ihre Versicherung nicht einen Tarif mit vergleichbaren Leistungen bei günstigerem Beitrag anbietet, Ihnen aber nicht vorschlägt. Bietet ein neuer Tarif besseren Versicherungsschutz und ist trotzdem günstiger, kann für die Mehrleistungen ein Leistungsausschluss vereinbart werden. So kann Ihre Versicherung Ihnen den Zugang zu neuen und attraktiven Tarifen nicht mehr verwehren. In jedem Fall werden Ihre alten, erworbenen Rechte wie die z.B. Alterungsrückstellungen erhalten.