© hc consulting AG 12.2024

Verzicht auf Mehrleistungen beim PKV-Tarifwechsel

Im § 204 des VVG hat der Gesetzgeber genau das geregelt, was die Kunden der privaten Krankenversicherung (PKV) früher bei der Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel vermisst haben: den tatsächlichen Zugang zu allen Tarifen innerhalb einer bestehenden PKV. In der Vergangenheit haben einzelne Versicherungen neue Tarife mit ganz bewusst etwas besseren Versicherungsleistungen als ein Vorgängertarif auf den Markt gebracht, um dann mit dem neuen Tarif und unbelastet von den alten Risiken zu unschlagbaren Preisen Neukunden zu akquirieren. Älteren Versicherten in den älteren Tarifen wurde dann der Wechsel in die neuen, günstigen Tarife mit dem Hinweis auf die jeweils individuell zu schlechte Gesundheit verwehrt.

Hier hat der Gesetzgeber genau das Problem verstanden und es im Sinne der PKV-Versicherten gelöst. Hat der gewünschte Zieltarif beim PKV-Tarifwechsel eine Mehrleistung, so kann der Versicherer (nur) für diese Mehrleistung 1. eine Gesundheitsprüfung durchführen und 2. ggf. einen angemessenen Risikozuschlag verlangen. Der Versicherte kann dagegenhalten und den Risikozuschlag gegen einen Verzicht auf diese Mehrleistungen ablehnen.

Bei der Formulierung „Verzicht auf (Mehr-) Leistungen beim PKV-Tarifwechsel“ sind allerdings von Seiten der Kunden viele Emotionen in der Bewertung. Klar, die Versicherungen haben zunächst ihr eigenes Interesse im Auge und haben nichts zu verschenken. Dennoch sollte man mit kühlem Kopf die eigenen Interessen aus Sorge vor einer Übervorteilung durch die PKV nicht vergessen. Der Verzicht auf die Mehrleistungen bei einem PKV-Tarifwechsel kann im Einzelfall eine sehr gute Lösung sein. Manchmal ist aber auch der Verzicht auf den PKV-Tarifwechsel besser.

An dieser Stelle finden Sie einmal die Ausführungen einer Versicherung zum Thema Risikozuschlag gegenüber dem alternativen Verzicht auf die Mehrleistungen ohne Zuschlag:

„Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung sind so kalkuliert, dass der Antragsteller altersentsprechend gesund ist und nur in der Zukunft liegende, neue Erkrankungen versichert werden.

Wird eine Krankenversicherung gewünscht, machen wir uns deshalb ein Bild vom Gesundheitszustand der zu versichernden Personen. Dabei spielt neben dem aktuellen Gesundheitszustand eine wesentliche Rolle, welche Erkrankungen in dem Zeitraum aufgetreten sind, nach dem wir im Antrag fragen (Abfragezeitraum). Hier entscheidet sich, ob wir den Versicherungsschutz mit oder ohne Erschwerung/besondere Vereinbarung bieten können. Dies gilt entsprechend auch bei Vertragsänderungen, die eine erneute Risikoprüfung erfordern.

Kommt ein Vertrag zustande, stufen wir das so genannte Risiko (mit oder ohne Erschwerung) als „statistisches Mittel“ ein. Dieser Begriff bedeutet, dass der dem Versicherer bekannte Gesundheitszustand auch dann weiter berücksichtigt wird, wenn der Vertrag schon länger besteht – und das gilt für alle Versicherten in den jeweiligen Tarifen.

So deckt ein Beitragszuschlag aus versicherungsmedizinischen Gründen die zu erwartenden Krankheitskosten im statistischen Durchschnitt für die gesamte Vertragslaufzeit ab. Dies heißt im Umkehrschluss, dass ein solcher Zuschlag, wird er frühzeitig verändert, zu Beginn des Vertrages deutlich höher hätte sein müssen.

Außerdem zeigen unsere Auswertungen über Krankheitsverläufe und die damit verbundenen Kosten, dass bestimmte Erkrankungen auch nach längeren Zeiträumen in derselben oder einer ähnlichen Ausprägung wieder auftreten können.

Deshalb wird für alle Versicherten der Gesundheitszustand im Abfragezeitraum dauerhaft als „statistisches Mittel berücksichtigt“ – dies geschieht unter dem Aspekt der Beitragskalkulation und unabhängig davon, ob im Einzelfall tatsächlich Kosten für risikorelevante Vorerkrankungen entstanden sind oder nicht.

Über die genaue Zusammensetzung des Risikozuschlages bzw. die Verteilung auf die einzelnen Diagnosen geben wir grundsätzlich keine Auskunft, da dies unternehmensinterne Daten sind.“

Wir kennen Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer PKV und stehen rechtlich auf Ihrer Seite.

Die hc consulting AG hat sich ausschließlich auf die Beratung und Betreuung zu bereits bestehenden privaten Krankenversicherungen spezialisiert. Zusätzlich zu unserer Rolle als Interessenvertreter der Kunden verzichten wir bewusst auf den Vertrieb von Versicherungen und sind so maximal unabhängig. Wir verwenden keine Cookies und kein Tracking. Sie erhalten von uns oder von Dritten niemals Werbung.

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