Kommentar
Worin liegen eigentlich die echten Unterschiede in der Versicherungsleistung beim Vergleich von gesetzlicher Krankenkasse (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV)?
Jeder scheint es zu wissen, wir haben ein Zwei-Klassen-Gesundheitssystem in Deutschland. In der 1. Klasse sind die privat Versicherten, in der 2. Klasse die gesetzlich Versicherten. Worin bestehen die Leistungsunterschiede? Die Unterschiede in der Beitragsberechnung und im tatsächlich lebenslang zu zahlenden Versicherungsbeitrag spielen hier keine Rolle. Nur soviel: Für den einen rechnet sich die GKV besser, für andere ist die PKV günstiger
Um den Leistungsvergleich GKV-PKV zu vereinfachen, betrachten wir die drei Teilbereiche Krankenhaus, Zahnarzt und den niedergelassenen Arzt in der ambulanten Praxis.
Stationäre Versorgung im Krankenhaus
Das Ein- oder Zweibettzimmer auf der Privatstation ist eine gute Sache und besser als das Mehrbettzimmer. Viele Krankenhäuser bieten heute grundsätzlich Zweibettzimmer an, auch für GKV-Kunden. Unter Umständen erfolgt die Genesung im Einbettzimmer schneller und komfortabler als im Mehrbettzimmer. Bleibt die medizinische Versorgung. Wir sind der festen Überzeugung, dass jeder Patient in einem deutschen Krankenhaus die gleich gute Behandlung erhält. Im OP wird schon gar kein Unterschied zwischen GKV und PKV gemacht.
Im Krankenhaus gibt es keinen relevanten Unterschied für beide Versicherungsarten.
Zahnarzt
Die Absicherung für zahnärztliche Leistungen gehört nicht zur Pflichtversicherung der Krankenversicherung. Das gilt natürlich für GKV und PKV gleichermaßen. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass es sich bei der Absicherung gegen Kosten beim Zahnarzt nicht um ein elementares Risiko handelt, sondern um Anspartarife. Mit anderen Worten, wer sein Leben lang keine Versicherung für die Kosten beim Zahnarzt bezahlt und die Beiträge selber anspart, macht ein sehr gutes Geschäft. Die Kosten beim Zahnarzt werden gemeinhin überschätzt. Der GKV-Kunde steht also nicht schlechter als der privat Versicherte da.
Ambulante medizinische Versorgung
Hier kann es zu größeren Leistungsunterschieden kommen. Das liegt an der GKV-Budgetierung der Ausgaben für Medikamente und ärztliche Leistungen. Für alle gesetzlich versicherten Patienten einer Praxis darf je Quartal nur eine bestimmte Obergrenze ausgegeben werden. Das gilt zum Beispiel für Medikamente und ärztliche Leistungen. Gibt der Arzt für seine GKV-Patienten mehr aus, so haftet er persönlich für das Überschreiten seines Budgets. Das bremst die Ausgaben und versetzt den Arzt in ein Dilemma. Stehen etwa bei einer Brustkrebserkrankung zwei Medikamente zur Chemotherapie zur Verfügung, so wird der Arzt mit Blick auf sein Budget das preiswertere vorziehen, auch wenn das teurere Medikament ohne Zweifel besser ist als das günstigere. Die immer wieder erwähnten Wartezeiten-Unterschiede auf einen Arzttermin zwischen GKV und PKV spielen nach unserer Einschätzung keine Rolle.
Fazit: In extremen Situationen kann es durch die Budgetierung der Arzneimittelkosten im ambulanten Bereich zu echten Leistungsunterschieden kommen. Diese Lücke sollte die Politik schließen. Alle anderen Streitpunkte zu den Leistungsunterschieden von GKV und PKV sind ohne Bedeutung.