Die private Krankenversicherung UKV und die Bayrische Beamtenkrankenkasse BBKK führen zum 01.05.2020 eine Beitragserhöhung bzw. eine PKV-Beitragsanpassung (BAP) durch. Hier finden Sie die Tarife der Union Krankenversicherung UKV und die Tarife der BBKK Bayrische Versicherungskammer. Alle von der BAP betroffenen Tarife finden Sie in der PDF unten. Beide privaten Krankenversicherungen gehören zu einem Konzern, eine PKV-Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel gem. § 204 VVG ist jedoch immer nur in derselben PKV möglich. Dabei sind sich die beiden Tarifsysteme sehr ähnlich. Sowohl die BBKK als auch die UKV bieten im positiven Sinne eine attraktive Tarifvielfalt. Für den Versicherten handelt es sich beim Tarifangebot allerdings um den vielbesprochenen Tarifdschungel.
PKV-Tarifwechsel § 204 VVG
Der § 204 VVG beinhaltet unter anderem diese Rechte: „Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart“.
Keine Kosten durch die Tarifwechsel-Beratung
Bei einem Tarifwechsel innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung können trotz der umfangreichen Verbraucherrechte aus § 204 VVG nicht mehr zu korrigierende Fehler gemacht werden. Deshalb sollte die Tarifoptimierung mit der Hilfe eines PKV-Profis durchgeführt werden. Kosten müssen für eine vollumfängliche Beratung nicht entstehen. hc consulting AG ist Marktführer in der kostenlosen PKV-Beratung. Siehe auch die Stiftung Warentest Finanztest zum PKV-Tarifwechsel und zur Arbeit der hc consulting. Als unabhängiger Versicherungsmakler vertritt die hc consulting die Interessen der Versicherten gegenüber der Versicherung. Ziel der Beratung ist es, den günstigsten Tarif mit den jeweils individuell gewünschten Versicherungsleistungen herauszufinden.
Nachhaltig günstigere PKV-Beiträge
Bei aller berechtigten Aufregung über die steigenden PKV-Beiträge sollte auch eine nüchterne Analyse der Situation durchgeführt werden. Mit etwas Flexibilität bei der Tarifauswahl lässt sich eine nachhaltige Reduzierung der PKV-Beiträge erzielen. Nicht angeboten werden Paralleltarife mit der identischen Leistung, einem anderen Tarifnamen und günstigeren Beiträgen. Wer 20 Jahre oder länger in BBKK oder UKV versichert ist und als Rentner über ein überdurchschnittliches Einkommen verfügt, der bezahlt einen geringeren PKV-Beitrag als in einer hypothetischen GKV-Versicherung. Die Finanzierung der im Alter steigenden Gesundheitskosten durch die Bildung von Altersrückstellungen bei UKV und BBKK funktioniert. In keinem Fall sollte eine bestehende private Krankenversicherung gekündigt werden.