Eine Kranken- und Pflegeversicherung ist für jeden mit Wohnsitz in Deutschland eine Pflichtversicherung. Erfüllt man die Versicherungspflicht durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung PKV, so muss die PKV nach „Art und Umfang“ der gesetzlichen Krankenkasse GKV entsprechen (Sozialgesetzbuch SGB V). Bei Arbeitnehmern gehört in der GKV auch immer eine Verdienstausfallversicherung bzw. ein Tagegeld mit einem Versicherungsbeginn ab dem 43. Tag einer Erkrankung dazu. Bis zum 43. Tag besteht in der Regel ein Anspruch auf Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber. Folglich muss die sogenannte substitutive Krankenversicherung in Form einer PKV auch eine Verdienstausfallversicherung enthalten. Die Höhe des Tagegeldsatzes in der Krankentagegeldversicherung der GKV richtet sich nach der Höhe des Einkommens und liegt in 2020 bei maximal 109,38 EURO pro Tag. Hiervon müssen noch Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen werden. Es besteht also regelmäßig eine Unterversicherung, sowohl bei GKV als auch bei PKV-Versicherten.
Wer als Arbeitnehmer seinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zur PKV sicher haben möchte, der muss in seinem PKV-Vertrag eine Verdienstausfallversicherung analog zur GKV einschließen. Wird man arbeitslos, so benötigt die Bundesagentur für Arbeit eine Bescheinigung der PKV über einen Versicherungsschutz nach Art und Umfang der GKV. Ohne eine Krankentagegeldversicherung entspricht der Vertrag nicht dem SGB V, die erforderliche Bescheinigung wird dann von der PKV mit allen rechtlichen Folgen für den PKV-Versicherten nicht ausgestellt.
PKV-Tarifwechsel § 204 VVG
Bei einer Tarifoptimierung in der privaten Krankenversicherung mit einem angestrebten PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG gehört die Beratung zum Verdienstausfall selbstverständlich dazu. Einige sozialversicherungspflichtige PKV-Kunden wollen ganz auf ein Tagegeld verzichten, sehr viele Privatversicherte haben einen Hang zur bewussten Unterversicherung. Eigentlich ist das nicht zu verstehen. Die Beiträge zur Verdienstausfallversicherung sind bei moderaten Kosten arbeitgeberzuschussfähig und sind nur zu 50 % vom Arbeitnehmer zu zahlen. Durch einen intelligenten Tarifwechsel lassen sich die Kosten im Übrigen meistens ganz finanzieren. Eine Gruppe von PKV-Kunden ist dagegen immer sehr an einer richtig berechneten Tagegeldhöhe (Faustregel: 80 % vom Brutto) interessiert. Es handelt sich um die chronisch erkrankten Versicherten der privaten Krankenversicherung, bei denen eine Anhebung oder Hinzuversicherung des Tagegeldes nicht mehr möglich ist.
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