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PKV-Tarifwechsel Informationen

© hc consulting AG 07.2024

Private Krankenversicherung – Tarife im Alter

Tarife der privaten Krankenversicherung (PKV) im Alter oder in der Rente unterscheiden sich grundsätzlich nicht von PKV-Tarifen in jungen Jahren oder während des Erwerbslebens. Auch im Alter besteht durch die verbrieften Rechte aus der Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG das Recht in jeden Tarif zu wechseln. PKV-Kunden mit unisex-Tarifen können jedoch nur

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PKV wechseln Altersrückstellungen

Wer seine PKV wechseln möchte, der macht sich Gedanken um seine Altersrückstellungen (oder auch: Alterungsrückstellungen). Wenn Sie googeln: „PKV wechseln Altersrückstellungen“, dann machen Sie sich wahrscheinlich Gedanken darüber, ob der Wechsel von einer PKV in eine andere private Krankenversicherung wirklich eine gute Idee ist. Vertrauen Sie Ihrem Gefühl und wechseln Sie die PKV nicht. Wir

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PKV-Tarifwechsel: Von bisex in die Zusatz-KV nur noch unisex möglich?

In der privaten Krankenversicherung wird ab dem 01.05.2022 bei der Umstellung einer PKV-Vollversicherung in eine PKV-Zusatzversicherung mit Anwartschaft nur noch in unisex-Tarife umgewandelt. Ein Wechsel von einer Vollversicherung in eine Zusatzversicherung zur GKV (z.B. wegen einer Pflichtversicherung) stellt keinen Tarifwechsel im Sinne des § 204 VVG dar. Das gesetzlich verbriefte Wechselrecht greift dann nicht. Aus

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Beim PKV-Tarifwechsel jetzt auf unisex-Tarife setzen?

Bei einem geplanten Tarifwechsel gem. § 204 VVG innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung stellt sich regelmäßig die Frage, welche der drei verschiedenen PKV-Tarifwelten die beste Lösung ist. Unterschieden wird zwischen den alten und geschlossenen bisex-Tarifen (bis 2009), einer sogenannten neuen Welt (2009 bis 2012) als Mix mit Rechten der bisex- und unisex-Tarife sowie den neuen

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Bisex oder Unisex beim Tarifwechsel der privaten Krankenversicherung?

Gelten alte Regeln noch? Geschlossener oder verkaufsoffener Tarif bei der Tarifoptimierung in der privaten Krankenversicherung? Bislang galt die klare Regel in der Beratung zum PKV-Tarifwechsel § 204 VVG: Wer in einem verkaufsgeschlossenen alten bisex-Tarif seiner privaten KV versichert ist, der sollte auf jeden Fall auch innerhalb dieser alten Tarifwelt den Tarif wechseln. Gehen doch beim

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Sind Unisex-Tarife beim Tarifwechsel § 204 VVG in der privaten Krankenversicherung doch die bessere Wahl?

Bislang gilt die Regel: Beim PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG bietet ein alter und verkaufsgeschlossener bisex-Tarif die günstigeren Beiträge, die bessere Nachhaltigkeit mit mehr zukünftigen Wechseloptionen und dem Recht auf einen Wechsel in den Standardtarif STN. Vor einem Wechsel in einen unisex-Tarif muss der Versicherungsmakler über alle erdenklichen Folgen aufklären und sozusagen eine Warnung aussprechen.

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Ist der Tarifwechsel § 204 VVG in einen unisex-Tarif der PKV sinnvoll?

Wer über den Wechsel in einen unisex-Tarif seiner privaten Krankenversicherung nachdenkt, der ist zur Zeit in einem bisex-Tarif (geschlossener Tarif) versichert und wird in der Regel aktuell mit einer PKV Beitragserhöhung konfrontiert. PKV-Kunden mit bisex-Tarifen haben mehr Rechte als Versicherte in unisex-Tarifen. Insofern reduziert der Wechsel in einen unisex-Tarif (geöffneter Tarif) die persönlichen Optionen innerhalb

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Bisex- und Unisex Tarife im kostenlosen PKV Tarifwechsel

Warum wurden Unisex-Beiträge eingeführt? Grundlage für die Einführung von Unisex-Tarifen ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Seit dem Stichtag 21.12.2012 dürfen in der PKV im Neugeschäft nur noch Tarife mit geschlechtsunabhängig (unisex) kalkulierten Beiträgen genutzt werden. Personen, die sich neu versichern wollen, können somit auch nur noch diese Tarife abschließen. Wer sich bereits vor dem Stichtag versichert