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© hc consulting AG 04.2025

Beim PKV-Tarifwechsel auf das Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung verzichten?

Ungewohnte Blickwinkel können das PKV-Portemonnaie entlasten Grundsätzlich sollte eine Tarifoptimierung innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung gem. § 204 VVG durch einen Tarifwechsel ganz ohne einen Verzicht auf Versicherungsleistungen oder vielleicht sogar mit Mehrleistungen einhergehen. Fast immer wird durch den PKV-Tarifwechsel ein nachhaltig geringerer Monatsbeitrag angestrebt und auch erreicht. Dennoch steht gelegentlich auch der Verzicht auf