Bislang gilt die Regel: Beim PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG bietet ein alter und verkaufsgeschlossener bisex-Tarif die günstigeren Beiträge, die bessere Nachhaltigkeit mit mehr zukünftigen Wechseloptionen und dem Recht auf einen Wechsel in den Standardtarif STN. Vor einem Wechsel in einen unisex-Tarif muss der Versicherungsmakler über alle erdenklichen Folgen aufklären und sozusagen eine Warnung aussprechen.
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PKV-Tarifwechsel Informationen
Wer über den Wechsel in einen unisex-Tarif seiner privaten Krankenversicherung nachdenkt, der ist zur Zeit in einem bisex-Tarif (geschlossener Tarif) versichert und wird in der Regel aktuell mit einer PKV Beitragserhöhung konfrontiert. PKV-Kunden mit bisex-Tarifen haben mehr Rechte als Versicherte in unisex-Tarifen. Insofern reduziert der Wechsel in einen unisex-Tarif (geöffneter Tarif) die persönlichen Optionen innerhalb
Welches PKV-Problem haben PKV-Kunden? 1) Beitragshöhe, 2) Beitragshöhe, 3) Beitragshöhe. Das sind die größten Probleme der Versicherten mit ihrer privaten Krankenversicherung. Zumindest glauben das viele PKV-Kunden. Erstens lassen sich die meisten Probleme mit der PKV-Beitragshöhe durch eine Tarifoptimierung mit einem Tarifwechsel gem. § 204 VVG lösen und zweitens macht die Betrachtung der Beiträge in einer
Das Recht auf eine Tarifoptimierung mit einem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung ist ein Musterbeispiel für eine gelungene und verbraucherfreundliche Gesetzgebung und ganz eindeutig zu Gunsten der Versicherungsnehmer formuliert. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen GKV können von den Möglichkeiten des § 204 VVG nur träumen. Ganz wichtig ist dabei, dass dieses
Juristischer Kommentar § 204 VVG Auch wenn der juristische Laie schon alleine dank seiner Lebenserfahrung den Inhalt eines rechtswissenschaftlichen Kommentars zum § 204 VVG (PKV-Tarifwechsel) recht gut versteht, so kann der Nicht-Jurist wahrscheinlich eben nicht alles im Kommentar bzw. im Gesetzestext § 204 VVG mit Sicherheit richtig deuten. Und was nutzt es einem, der 90
Die individuelle Gestaltung eines Vertrages der privaten Krankenversicherung nach den persönlichen Bedürfnissen und unter Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten sowie aller Tarifoptionen der bestehenden PKV ist eine Tarif- oder Vertragsoptimierung. Ein PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG ist nur ein Bestandteil der gesamten Tarifoptimierung. Viele Fragen drängen sich auf. Sind unnötige Risikozuschläge im Beitrag versteckt oder
Allgemein
Marktführer
Die hc consulting AG ist Marktführer im kostenlosen PKV-Tarifwechsel
Die Rechte der Versicherten der privaten Krankenversicherung zur PKV-Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel sind klar und eindeutig zu Gunsten der Kunden in § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt. Gesetze kann man aber nicht, wie etwa ein Kochrezept, einfach lesen und selbst umsetzen. Dafür gibt es aus guten Gründen Juristen bzw. Rechtsanwälte. Nur Rechtsanwälte dürfen eine Rechtsberatung erbringen.
Gebühren bei der Tarifoptimierung sind rechtlich zulässig Was erlaubt ist, muss nicht immer richtig sein Kunden durch PKV-Beratungsgebühren doppelt belastet Meinung: Der BGH hat in seinem Urteil (I ZR 77/17) vom 28.06.2018 geurteilt: Rein rechtlich gesehen darf ein Versicherungsmakler für die Beratung zur Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel gem. § 204 VVG in
Auch bei winziger Mehrleistung erfolgt volle Gesundheitsprüfung
Egal wie unbedeutend eine Mehrleistung erscheint, es kommt immer zu einer Gesundheitsprüfung in Form eines normalen Versicherungsantrages. Oft besteht eine Mehrleistung in einer kleineren Selbstbeteiligung. Sind nur die Leistungen beim Zahnarzt besser, so müssen in der Regel nur die Zahnfragen beantwortet werden.