Tarife der privaten Krankenversicherung (PKV) im Alter oder in der Rente unterscheiden sich grundsätzlich nicht von PKV-Tarifen in jungen Jahren oder während des Erwerbslebens. Auch im Alter besteht durch die verbrieften Rechte aus der Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG das Recht in jeden Tarif zu wechseln. PKV-Kunden mit unisex-Tarifen können jedoch nur
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PKV-Tarifwechsel Informationen
Versicherte der privaten Krankenversicherung haben ein Recht darauf, ihren Tarif zu wechseln um durch diese Tarifoptimierung ein besseres und das beste Preis-Leistungs-Verhältnis innerhalb ihrer privaten Krankenkasse zu erreichen. Das Recht den Tarif zu wechseln besteht jederzeit und unabhängig von zum Beispiel PKV-Beitragserhöhungen oder irgendwelchen Fristen. Den Tarif kann man auch mehrmals wechseln. Verankert ist das
Allgemein
Über uns
hc consulting Private Krankenversicherung ist nicht nur eine Website, sondern bietet den PKV-Kunden eine persönliche und individuelle Beratung zu Ihrer bestehenden Krankenversicherung. Wir vertreten die Interessen unserer Kunden gegenüber der Krankenversicherung, so wie ein Anwalt oder Steuerberater.
Wir beraten unsere Kunden zu bestehenden Privaten Krankenversicherungen. Wir verkaufen keine Versicherungen. Unsere Beratung ist immer vollumfänglich und immer zu 100 % kostenlos.
Diese privaten Krankenversicherungen bezahlen ihren Kunden eine externe und unabhängige Beratung zur Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG innerhalb eines bereits bestehenden Vertrages auch gegen die Interessen der Versicherung: Allianz, ARAG, AXA, Barmenia, BBKK, Generali, Continentale, DBV, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Nürnberger, Münchener Verein, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, uniVersa Hierbei handelt es sich nicht um Hexenwerk, diese privaten Krankenversicherungen akzeptieren unabhängige Versicherungsmakler und bezahlen die Beratung aus den
hc consulting AG verkauft keine Versicherungen und ist so ausschließlich den eigenen Kunden verpflichtet. Wir beraten exklusiv Kunden mit bereits bestehenden privaten Krankenversicherungen als deren Betreuer. Als freier Versicherungsmakler vertreten wir die Interessen unserer Kunden als deren Sachwalter gegenüber den PKVs. Gleichzeitig nehmen wie niemals Gebühren oder ähnliches von unseren Kunden. Diese privaten Krankenversicherungen erlauben
Was bedeutet kostenlose Beratung zur privaten Krankenversicherung? Zuallererst: keine Kündigung der PKV und der Erhalt von erworbenen Rechten. Wir beraten unsere Kunden zu bereits bestehenden privaten Krankenversicherungen. Wir verkaufen keine Versicherungen, wir können Ihnen also nicht beim Wechsel von der GKV in die PKV oder beim Wechsel von PKV in PKV helfen. Unsere Beratung ist
Wie kann die hc consulting AG eine unabhängige Beratung zur privaten Krankenversicherung garantieren? Wie kann die Garantie der unabhängigen Beratung nachprüfbar belegt werden? Was versteht ein PKV-Kunde unter einer für ihn unabhängigen Beratung und welche Anforderungen werden gestellt? Welche Bedeutung hat eine unabhängige PKV-Beratung für die Tarifoptimierung und den Tarifwechsel nach § 204 VVG? Erste
Aus Sicht der Suchmaschine Google gibt es zu Recht besonders sensible Websites, sogenannte „Your Life“ und „Your Money“ Angebote. Bei diesen Websites kann man seine Gesundheit oder sein Geld verlieren, sollten die Informationen fehlerhaft sein. An diese Inhalte hat Google besondere Anforderungen bezüglich der Qualität. www.hcconsultingag.de mit der Beratung zur Tarifoptimierung in der privaten Krankenversicherung
Versicherte der privaten Krankenversicherung haben das Recht auf eine PKV-Tarifoptimierung mit einem Tarifwechsel gem. § 204 VVG in alle geschlossenen bisex- und alle verkaufsoffenen unisex-Tarife innerhalb ihrer bestehenden PKV. Besonders ab einem Alter von 55 Jahren, wenn der Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse GKV nicht mehr möglich ist, rückt das Tarifwechselrecht in den Fokus der
Gebühren bei der Tarifoptimierung sind rechtlich zulässig Was erlaubt ist, muss nicht immer richtig sein Kunden durch PKV-Beratungsgebühren doppelt belastet Meinung: Der BGH hat in seinem Urteil (I ZR 77/17) vom 28.06.2018 geurteilt: Rein rechtlich gesehen darf ein Versicherungsmakler für die Beratung zur Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel gem. § 204 VVG in
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