Schlagwort-Archive: PKV-Tarifoptimierung ist nicht nur der Tarifwechsel § 204 VVG

PKV-Tarifwechsel Informationen

© hc consulting AG 07.2024

Keine Krankenversicherung? Jeder ehemals privat Versicherte kann zu vernünftigen Beiträgen, auch vor großen OP‘s, zurück in die PKV.

Im Zusammenhang mit dem Fall des Schauspielers Heinz Hoenig wird fast nur Blödsinn veröffentlicht. Wer früher in der privaten Krankenversicherung versichert war, den muss die PKV auch wieder aufnehmen. Bei einer finanziellen Hilfsbedürftigkeit muss die private Krankenversicherung dann 50 % Rabatt geben, den Rest zahlt der Staat. Ist man als privat Versicherter im Beitragsrückstand, so

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Wie läuft ein Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung ab?

Ein PKV-Tarifwechsel innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung läuft nach den genau festgelegten Regeln des § 204 VVG ganz im Sinne des Versicherten ab. Für die Versicherungen ist der PKV-Tarifwechsel überhaupt nicht attraktiv und wird deshalb auch von Seiten der Versicherer nicht richtig unterstützt. Nach einem Tarifwechsel sind die Beiträge bei vergleichbaren Versicherungsleistungen in der Regel

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Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung selber machen?

Eine PKV-Tarifoptimierung mit einem Tarifwechsel nach § 204 VVG in einer bestehenden privaten Krankenversicherung kann man selber machen, muss man aber nicht. Auf die Idee, diese komplizierte und wichtige PKV-Vertragsumstellung selbst zu machen, kommt man wahrscheinlich nur deshalb, weil man die hohen Kosten für eine Beratung scheut. Dabei sind die Kosten für die Beratung durch

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hc consulting AG verwendet keine Cookies und kein Tracking. Wir respektieren Ihre Privatsphäre

Die hc consulting AG aus Köln ist der Marktführer in der zu 100 % kostenlosen und vollumfänglichen Beratung zur PKV-Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel gemäß § 204 VVG. Wir verkaufen keine Versicherungen. Alle Leistungen sind in allen Fällen zeitlich unbegrenzt immer kostenlos. Auf unsere Website verwenden wir keine Cookies und kein Tracking. (Ausnahme: Jede Website benötigt

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PKV-Ombudsmann 2022 ohne Bezug zum Tarifwechsel

Das kostenlose Angebot zur außergerichtlichen Beilegung von Streitfällen zwischen Versichertem und Versicherer durch den Ombudsmann für die private Krankenversicherung beinhaltet auch die Problematik zur PKV-Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG. Im Tätigkeitsbericht des PKV-Ombudsmanns für das Jahr 2022 findet sich der Tarifwechsel unter „weitere Themen“ mit 23,3 % der Streitigkeiten. Die meisten Schlichtungsanträge

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PKV-Tarifwechsel: Sind kleinere KV-Beiträge langfristig auch tatsächlich günstiger?

Ist billiger gleich besser? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Versicherte der privaten Krankenversicherung stehen regelmäßig vor einem Dilemma. Man möchte nicht mehr als nötig bezahlen und dennoch, vor allem langfristig betrachtet, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis innerhalb der bestehenden PKV. Niemand möchte für seine PKV mehr bezahlen, als die zur Privaten vergleichbaren GKV-Beiträge kosten würden.

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Was kann ich eigentlich von einem Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung erwarten?

Ob das Ergebnis einer Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG die persönlichen Erwartungen erfüllt oder auch nicht, hängt in erster Linie von den individuellen Vorstellungen ab. In jedem Fall liegen am Ende einer Analyse zur Situation in der eigenen privaten Krankenversicherung alle tariflichen und rechtlichen Optionen auf dem Tisch. Zusätzlich werden diese Möglichkeiten

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Kann man von PKV zu PKV wechseln?

Meinung: Um es mit Loriot zu sagen: Man kann von PKV zu PKV wechseln, aber es ist sinnlos. Eine private Krankenversicherung kann man nach den ersten zwei bis drei Versicherungsjahren ordentlich einmal im Jahr zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Meist endet das Versicherungsjahr am 31.12. eines jeden Jahres. Zusätzlich kann die PKV zum Termin einer

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Niedrigzinsen als Beitragstreiber der privaten Krankenversicherung

Ein wesentlicher Bestandteil der Beiträge einer privaten Krankenversicherung PKV sind die Altersrückstellungen (Alterungsrückstellungen). Diese bestehen nicht nur aus dem im Versicherungsschein einzeln ausgewiesenen gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10 % des Beitrages, sondern auch aus den klassischen Altersrückstellungen im jeweiligen Tarifbeitrag mit gut 25 % des Beitrages. 36 % aller PKV-Einnahmen fließen in die Altersrückstellungen.

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Die Bürgerversicherung ist nur eine Illusion

MEINUNG Vorweg: Der Autor wünscht sich eine Bürgerversicherung aus PKV und GKV in Form einer Mischung der Vorschläge der Grünen und der SPD. So könnten bestehende Ungerechtigkeiten behoben werden und mit der Durchlässigkeit der beiden Systeme könnten die Versicherten aus PKV und GKV ihren Frieden mit der jeweiligen Krankenversicherung machen. Eine vollständige Abschaffung der PKV