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Beiträge für 2,5 Mio. Selbstständige in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ab 01.01.2018 unberechenbar

Die monatlichen Versicherungsbeiträge für Selbstständige GKV-Kunden richten sich nach dem Einkommen. Früher wurde der letzte Steuerbescheid bei der gesetzlichen Krankenkasse vorgelegt und daraus entstand der individuelle KV-Beitrag, vom Mindestbeitrag 420 EURO bei kleinen Einkommen bis zu 760 EURO. Der so festgelegte Beitrag war dann ein Jahr lang gültig, bis der nächste Steuerbescheid vorgelegt wurde. Einkommensschwankungen