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© hc consulting AG 04.2025

Mehrleistung beim PKV-Tarifwechsel § 204 VVG nur mit Gesundheitsprüfung?

Auch bei winziger Mehrleistung erfolgt volle Gesundheitsprüfung

Egal wie unbedeutend eine Mehrleistung erscheint, es kommt immer zu einer Gesundheitsprüfung in Form eines normalen Versicherungsantrages. Oft besteht eine Mehrleistung in einer kleineren Selbstbeteiligung. Sind nur die Leistungen beim Zahnarzt besser, so müssen in der Regel nur die Zahnfragen beantwortet werden.