Bislang gilt die Regel: Beim PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG bietet ein alter und verkaufsgeschlossener bisex-Tarif die günstigeren Beiträge, die bessere Nachhaltigkeit mit mehr zukünftigen Wechseloptionen und dem Recht auf einen Wechsel in den Standardtarif STN. Vor einem Wechsel in einen unisex-Tarif muss der Versicherungsmakler über alle erdenklichen Folgen aufklären und sozusagen eine Warnung aussprechen.
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PKV-Tarifwechsel Informationen
Wer über den Wechsel in einen unisex-Tarif seiner privaten Krankenversicherung nachdenkt, der ist zur Zeit in einem bisex-Tarif (geschlossener Tarif) versichert und wird in der Regel aktuell mit einer PKV Beitragserhöhung konfrontiert. PKV-Kunden mit bisex-Tarifen haben mehr Rechte als Versicherte in unisex-Tarifen. Insofern reduziert der Wechsel in einen unisex-Tarif (geöffneter Tarif) die persönlichen Optionen innerhalb
Warum wurden Unisex-Beiträge eingeführt? Grundlage für die Einführung von Unisex-Tarifen ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Seit dem Stichtag 21.12.2012 dürfen in der PKV im Neugeschäft nur noch Tarife mit geschlechtsunabhängig (unisex) kalkulierten Beiträgen genutzt werden. Personen, die sich neu versichern wollen, können somit auch nur noch diese Tarife abschließen. Wer sich bereits vor dem Stichtag versichert
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