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© hc consulting AG 04.2025

Beamte und öffentlicher Dienst im PKV-Tarifwechsel § 204 VVG

Fast alle Beamten in Deutschland verfügen über eine private Krankenversicherung. In der Regel zahlt ein Beihilfeträger dem Beihilfeberechtigtem einen von verschiedenen Faktoren bestimmten Beihilfeerstattungssatz. Die sogenannten Restkosten können privat bei einer PKV mit einem Beihilfe-Tarif (Quoten-Tarif) abgesichert werden. Leistungen, die durch die Beihilfe gar nicht abgedeckt sind, können ebenfalls durch die private Krankenversicherung mit Beihilfeergänzungstarifen