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© hc consulting AG 04.2025

Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2021

18,90 EURO netto im Monat mehr durch AG-Zuschuss ab 2021 Die Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt von 6.900 EURO auf 7.100 EURO im Westen und von 6.450 auf 6.700 EURO im Osten. Die einheitliche Bemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt um 150 EURO auf 4.837,50 EURO. Bei den aktuellen Beitragssätzen kosten die GKV-Höchstbeiträge