© hc consulting AG 12.2024

Share Economy und kostenloser PKV-Tarifwechsel

Harvard-Ökonom Professor Martin Weitzmann hat den Begriff der Share Economy geprägt und so definiert: Je mehr unter allen Marktteilnehmern geteilt wird, umso mehr erhöht sich der Wohlstand für alle.

Das trifft auf den kostenlosen PKV-Tarifwechsel zu. Die hc consulting AG verzichtet auf marktübliche Gebühren von durchschnittlich 2.000 EURO für die professionelle Beratung zum PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG und erhält im Gegenzug den Betreuungsauftrag für die jeweilige private Krankenversicherung. Dadurch erhalten wir einen kleinen und fairen Anteil an den ohnehin bezahlten Verwaltungskosten des PKV-Vertrages. Das ist Share Economy und eine Win-Win-Situation in einem.

Nicht erst Car to Go, Uber und Airbnb prägen die Share Economy. Unser Geschäftsmodell existiert seit vielen Jahrzehnten erfolgreich. Deutlich wurde der gegenseitige Vorteil für den Versicherten und die hc consulting AG erst wieder durch die Auswüchse der Versicherungsvermittler: Kaum bietet der Staat die Möglichkeit einer Beratung gegen Bezahlung, stürzen sich ehemalige Vertriebstruppen der PKV auf ihre alten Kunden und wollen bei diesen abkassieren. Und das für eine Beratung, die eigentlich zum Handwerkszeug jedes seriösen Versicherungsmaklers gehören sollte. Und zwar kostenlos.

Auf diese Art und Weise sind wir zum Marktführer im kostenlosen PKV-Tarifwechsel geworden. Analog zur kostenlosen Tarifoptimierung innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung bieten wir unter www.bu-beratung.org eine kostenlose Beratung für Versicherte mit einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) an. In der BU-Versicherung ist ein vergleichbares Verhalten von Versicherungsvermittlern zu beobachten: Beim Abschluss der BU sind alle gerne dabei und wollen viel Geld verdienen. Kommt es aber zum Leistungsfall der BU, ducken sich alle weg und verweisen auf die Sachbearbeiter der Versicherung. Hier gilt jedoch die Regel: “Das Geld bleibt im Hause“. Die hc consulting AG bietet eine professionelle Beratung im BU-Leistungsfall und wird aus den bereits finanzierten Verwaltungskosten der BU-Versicherung bezahlt. Auch hier erfolgt die Beratung im Interesse des Versicherten und nicht im Interesse der Versicherungsgesellschaft.