© hc consulting AG 12.2024

Probleme der privaten Krankentagegeldversicherung bei Selbstständigen

Kommt es zum Versicherungsfall beim Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung, kann es für Selbstständige oder Freiberufler zu Problemen und zur Verweigerung der Auszahlung kommen. Warum?

Zum Zeitpunkt des Zustandekommens der privaten Krankentagegeldversicherung nimmt eine PKV in der Regel jeden Versicherungswunsch des Selbstständigen ohne Prüfung an und natürlich die Beiträge dafür. Im Schadensfall, auch wenn 20 Jahre die Prämie bezahlt wurde, wird dann gem. § 4 MB/KT geprüft:

Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, sofern der Tarif keinen anderen Zeitraum vorsieht.

Sind zum Beispiel 100 Euro Tagegeld versichert, so muss der Selbstständige 36.000 Euro Gewinn in der letzten Steuererklärung und der aktuellen BWA belegen. Ohne Nachweis durch den Versicherten wird nicht gezahlt (§28 Abs.4 VVG):

Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des Versicherers nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.Krankentagegeld

Und § 9 MB/KT:

Der Versicherungsnehmer und die als empfangsberechtigt benannte versicherte Person (vgl. § 6 Abs3) haben auf Verlangen des Versicherers jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder der Leistungspflicht des Versicherers und ihres Umfanges erforderlich ist. Die geforderten Auskünfte sind auch einem Beauftragten des Versicherers zu erteilen.

Das Einkommen eines Selbstständigen ist schwer zu belegen. Beim Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung (PKV) kommt es aber bei einer Prüfung nur auf den Gewinn an. Im Rahmen unserer kostenlosen PKV-Tarifoptimierung klären wir diesen Sachverhalt auf.

 

Ergänzung:

Der BGH hat am 6.7.2016 unter IV ZR 44/15 die Sachlage im Sinne der Versicherten geändert. Die PKV muss jetzt auch bei nicht belegbarer Einkommenshöhe die volle versicherte Tagegeldhöhe auszahlen. Hier das Urteil:

BGH Krankentagegeld