© hc consulting AG 11.2024

Probleme beim PKV-Tagegeld

Problematik

Kann ich mich auf meine private Krankentagegeldversicherung im Schadensfall verlassen oder muss ich um mein Geld kämpfen? Wie hoch kann die Tagegeldhöhe gewählt werden? Sollte ich alte Tarife im Zuge einer PKV-Tarifoptimierung gem. § 204 VVG durch einen Tarifwechsel austauschen?

 

BGH IV ZR 44/15

Die schon etwas ältere Entscheidung des BGH (IV ZR 44/15) zur Berechnung der Erstattungshöhe beim Krankentagegeld für Selbstständige in der privaten Krankenversicherung fällt eindeutig zu Gunsten der PKV-Versicherten aus. Dennoch wird die Berechnung für die Erstattungsleistungen durch die PKVs teilweise immer noch wie vor dem BGH-Urteil durchgeführt. Bei Angestellten in der PKV besteht das Problem nicht, das Nettogehalt ergibt sich aus der Gehaltsabrechnung, ein Jahr ohne Gewinne wie bei Selbstständigen oder Freiberuflern kommt nicht vor.

Vor dem Urteil BGH IV ZR 44/15 haben die privaten Krankenversicherungen die Höhe des versicherten Krankengeldes mehr oder weniger ungeprüft „versichert“. Versichert in Anführungszeichen, denn es wurde zunächst nur die vereinbarte Höhe des Tagegeldes policiert. Eine Überprüfung, ob die versicherte und teilweise seit Jahrzehnten bezahlte Tagegeldhöhe auch mit dem tatsächlichen Einkommen übereinstimmte, erfolgte erst im Schadensfall. Hatte der PKV-Kunde also zum Beispiel 100 EURO pro Tag versichert (das sind 3.000 EURO im Monat), dann musste er, aus seiner Sicht plötzlich als Selbstständiger einen Jahresgewinn von 36.000 EURO nachweisen. Bei 18.000 EURO Jahresgewinn hat die PKV dann 50 EURO pro Tag ausgezahlt und ohne Gewinn im letzten Jahr gar nichts. Und das, obwohl die Beiträge für das Tagegeld stets in voller Höhe vom Versicherten bezahlt wurden.

Nach dem BGH-Urteil müssen die privaten KVs das Tagegeld unabhängig vom zu versteuernden Einkommen in voller Höhe entsprechend der versicherten Tagegeldhöhe auszahlen. Das nennt man Rechtsprechung. Die bisherige Praxis der Regulierung von Schadensfällen in der privaten Krankentagegeldversicherung ist ein Musterbeispiel dafür, wie eine ganze Branche systematisch durch mieses Geschäftsgebaren für den eigenen schlechten Ruf sorgt. Aber nicht genug. Auch nach dem Urteil wird hier und da noch nach dem alten Schema abgerechnet, erst mit dem Verweis auf das Urteil kommt es zur rechtmäßigen Berechnung und Auszahlung des versicherten Tagegeldes der Höhe nach.

 

PKV für Viele gute Alternative zur GKV

Manchmal ist das Verhalten der privaten Krankenversicherungen nicht zu verstehen. Für gut verdienende Berufstätige und Rentner mit einer überdurchschnittlichen Rente ist die PKV der GKV in Kosten und Leistung klar überlegen. Nur durch die Geschichte der Entstehung der gesetzlichen Krankenkassen unter Bismarck hat sich für die private Versicherungswirtschaft das überaus lukrative Geschäftsfeld der PKV aufgetan. 10 % der Bevölkerung eines ganzen Landes wie Deutschland sind in der PKV versichert und geben etwa 16 % ihres Bruttoeinkommens, Tendenz stark steigend, aus. Dabei weht der Zeitgeist der gesamten PKV zu Unrecht ins Gesicht. Was soll da der Blödsinn bei der Berechnung der Schadenhöhe in der Tagegeldversicherung?

Damit die Unzufriedenheit der Versicherungskunden aber auch ja bestehen bleibt, machten die PKVs sich nach dem BGH-Urteil daran, die Versicherungsbedingungen der privaten Krankentagegeldversicherung für neue Verträge durch neue unisex PKV-Tarife nach den eigenen Bedürfnissen anzupassen. Insofern darf der Tarif der Tagegeldversicherung bei der PKV-Tarifoptimierung mit einem Tarifwechsel gem. § 204 VVG nicht gewechselt werden.

 

PKV-Tarifoptimierung und Tarifwechsel

Zusatzversicherungen wie das Krankentagegeld fallen komischerweise nicht unter den Schutz des § 204 VVG Tarifwechsel. Findet eine Überprüfung der PKV-Tarife im Rahmen einer Tarifoptimierung statt, so bleibt die alte und gute Tagegeldversicherung ganz einfach unberührt. Normale und teure Krankenversicherungstarife wie die ambulanten und stationären Bausteine der PKV können mit dem gesamten Einsparpotential optimiert und gewechselt werden.

 

Richtige Höhe der Tagegeldversicherung

Wer im weitesten Sinne wohlhabend ist, der kann den finanziellen Verdienstausfall durch eine Krankheit selbst tragen braucht keine Krankentagegeldversicherung. Lebt man dagegen ganz oder teilweise von seiner Arbeit, dann ist die Verdienstausfallversicherung oder eine Pflegezusatzversicherung ein Must-have und es kommt zusätzlich auf die richtige Höhe der Tagegeldversicherung an. Nach einer Faustregel sollten 80 % vom Bruttoeinkommen versichert werden. Bei Arbeitnehmern entfällt in der Regel bei einer längeren Krankheit nach 6 Wochen der Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung. In dieser Situation hat die GKV die Nase vorn. Nach der 6. Woche entfällt der Beitrag.

 

Dynamik ohne Gesundheitsprüfung nutzen

Viele Tagegeldtarife der PKV bieten eine regelmäßige Anhebung der Versicherungssumme an einen Index angepasst oder etwa nach einer Gehaltserhöhung ohne Gesundheitsprüfung und ohne Änderung der Versicherungsbedingungen an. Braucht man eine Tagegeldversicherung, dann macht auch die Dynamik Sinn.

Beispiele Dynamikrechte PKV-Tagegeld

 

Bei Rentenbeginn Kündigung ohne Fristen

Mit dem Beginn der Rentenbezüge kann kein Verdienstausfall mehr entstehen und die Basis für die Tagegeldversicherung ist erloschen. Es entsteht ein Sonderkündigungsrecht zum Termin des Rentenbeginns.

 

Krankenhaustagegeld meist ganz überflüssig

Für ein Krankenhaustagegeld spricht nach unserer Auffassung nur die Kombination mit einem Mehrbettzimmer-Tarif im Krankenhaus. Vom täglich gezahlten Krankenhaustagegeld kann der Versicherte die Mehrkosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer direkt mit dem Krankenhaus abrechnen.

 

Pflegetagegeld wird immer wichtiger

Jeder hat eine gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung. Bestenfalls zahlt die in GKV und PKV identische Pflegeversicherung ca. 2.000 EURO im Monat, zu wenig für eine vollumfängliche Pflegesituation. Übrigens ist der Beitrag der privaten Pflegepflichtversicherung fast immer günstiger als der Beitrag in der GKV. Trotz der geringeren Beiträge bildet die private Pflegeversicherung im Gegensatz zum GKV-Pendant auch noch Altersrückstellungen zur Finanzierung der höheren Kosten der Pflege durch das Älterwerden der Versicherten. Eine Versorgungslücke in der Pflegeversicherung kann durch ein privates Pflegetagegeld geschlossen werden. Zum Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Da der Wunsch nach dem Schluss der Versorgungslücke in der Pflege vielfach erst im leicht fortgeschrittenen Alter entsteht, ist eine Gesundheitsprüfung nicht immer einfach. Dann leistet der staatlich regulierte Tarif „Pflege-Bahr“ gute Dienste.

 

Für Ältere und Kranke wenigstens der „Pflege-Bahr“

Ohne Gesundheitsprüfung und mit einer 5-jährigen Wartezeit kann der Abschluss einer privaten „Pflege-Bahr“-Zusatzversicherung die Versorgungslücke zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den tatsächlichen Kosten einer Pflege bei günstigen Beiträgen relativ gut schließen.