Die Kündigung einer bestehenden PKV zum Wechsel in eine andere private Krankenversicherung ist grundsätzlich nicht zu empfehlen
Der kostenlose PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG ist dem Anbieterwechsel vorzuziehen, alle erworbenen Rechte bleiben so bestehen
Besser nicht den PKV-Anbieter wechseln
Je älter der Vertrag einer privaten Krankenversicherung ist, desto weniger sinnvoll ist der Wechsel zu einer anderen PKV. Es müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden und das Eintrittsalter wird neu berechnet. Von den Altersrückstellungen kann nur ein Teil mitgenommen werden. Wir schätzen, dass im Jahr 2017 etwa 200.000 Versicherte den Wechsel von einer bestehenden PKV in eine neue PKV vollzogen haben.
Die FAZ schreibt am 21.06.2015: “Lohnt es sich, die private Krankenkasse zu wechseln? Und es geht doch! Wo Verbraucherschützer oft die Segel streichen und gebeutelten Privatversicherten in der Krankenversicherung nur zum Abspecken des Versicherungsschutzes raten, sind häufig doch Wechsel zu anderen Gesellschaften sinnvoll. Die enormen Preisunterschiede bei den Gesellschaften und, zumindest bei jüngeren Versicherten, die neue Mitnahme von Teilen einer Rückstellung machen es möglich – eine gute Gesundheit allerdings vorausgesetzt“.
Die hc consulting AG rät grundsätzlich vom PKV-Anbieter-Wechsel ab. Tatsache ist jedoch: In bestimmten Fällen kann der Wechsel der privaten Krankenversicherung sinnvoll sein und dem Versicherten reale Vorteile bringen. Altersrückstellungen können beim Wechsel erhalten werden. Wir beraten Sie.
Kostenloser PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG
Die Tarifoptimierung innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung ist dem Anbieterwechsel vorzuziehen und der elegantere Weg Beiträge zu reduzieren und dabei den Versicherungsschutz zu aktualisieren. Die Regelungen des § 204 VVG sind eindeutig verbraucherfreundlich. Alle erworbenen Rechte bleiben erhalten.
Wichtig beim Tarifwechsel: Es dürfen KEINE Kosten entstehen. In den Beiträgen zur privaten Krankenversicherung sind Verwaltungskosten enthalten. Aus diesen bereits bezahlten Verwaltungskosten wird die gesamte Arbeit der hc consulting AG direkt von der Versicherung bezahlt.
Diese PKV-Unternehmen bezahlen ihren Versicherten die Beratung zum Tarifwechsel:
Allianz, ARAG, AXA, Barmenia, Bayrische Versicherungskammer, Central, Continentale, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Münchener Verein, Nürnberger, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, UniVersa
Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse (GKV)
Für Versicherte der privaten Krankenversicherung ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse bis zum Alter von 55 Jahren möglich. Aber auch die GKV ist nicht umsonst: Etwa 400 Euro beträgt der Mindestbeitrag für Selbstständige ohne Gewinn, bei 800 Euro liegt der Höchstsatz im Jahr 2017 für gut verdienende Angestellte und Selbstständige. Die GKV ist für Menschen mit einer relativ kleinen zu erwartenden Rente besser als die PKV geeignet.
Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung
Neben der Pflegepflichtversicherung ist auch eine Krankenversicherung Pflicht. Wer über den Wechsel der privaten Krankenversicherung nachdenkt, hat nur die hier beschriebenen Möglichkeiten zur Kostenkontrolle. Die Kosten unseres Gesundheitswesens spiegeln sich in den Beiträgen von GKV und PKV wieder. Wir sind Spezialisten zur Kostensenkung in der privaten Krankenversicherung und arbeiten ausschließlich kostenlos.