© hc consulting AG 07.2024

Private Krankenversicherung, PKV und Tarifwechsel nach § 204 VVG

 

Für das Jahr 2017 sind vom PKV-Verband neben den „normalen“ Beitragsanpassungen außergewöhnliche Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung angekündigt worden. Der Grund: Die seit Jahren andauernde Niedrigzinsphase. Im Beitrag einer privaten Krankenversicherung ist ein großer Brocken für die sogenannten Altersrückstellungen einkalkuliert. Also eine private Rentenversicherung innerhalb des Tarifs der PKV. Die Altersrückstellungen führen idealerweise dazu, dass der Beitrag immer gleich bleibt. Das ist natürlich nicht so. Die Gründe sind u. a. die medizinische Inflation, die steigende Lebenserwartung und eben die Höhe der Verzinsung des angesparten Kapitals. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass fehlendes Kapital innerhalb der Rückstellungen durch Beitragserhöhungen ausgeglichen werden muss. Der PKV-Kunde wird zum Sparen gezwungen.

Die Kapitaldeckung in der Finanzierung der privaten Krankenversicherung ist der Umlagefinanzierung der gesetzlichen Krankenkassen im Prinzip überlegen. Die Probleme der Finanzierung der GKV sind so gesehen gleich, aber in die Zukunft verschoben.

Allerdings muss sich jeder einzelne Versicherte der privaten Krankenversicherung diese Vorsorge für die Finanzierung seiner Krankheitskosten in der Zukunft auch leisten können. Der GKV-Kunde zahlt ja nur die Kosten von heute.

Mit den Beitragserhöhungen 2017 kommt jetzt die Rechnung für diese Zukunftsvorsorge. Auf dem Sparbuch landen einfach keine Zinsen, die PKV muss das Loch ausgleichen.

Einziger Ausweg: PKV-Tarifwechsel (kostenlos) gem.§ 204 VVG (auch: §§ 12,13 KVAV und § 3 VVG-InfoV).

Die hc consulting AG aus Köln ist der Marktführer im kostenlosen PKV-Tarifwechsel.

Folgende Gesellschaften nehmen am kostenlosen Tarifwechsel Teil:

Allianz, Alte Oldenburger, ARAGAXABarmeniaBayrische BBKKCentral, ContinentaleDeutscher Ring, DKVGothaer, HallescheHanse Merkur, Inter, Münchener VereinNürnbergerR+VSignal Iduna, SüddeutscheUKVuniVersa.