© hc consulting AG 12.2024

Private Krankenversicherung. Die neue Versicherungspflichtgrenze 2017 wird den Wechsel in die PKV erschweren

Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken- und Rentenversicherung sind bekannt; auch die voraussichtliche Versicherungspflichtgrenze 2017 wurde bereits veröffentlicht. Nach den neuen Bestimmungen sind vor allem Gutverdiener die „Verlierer“, da sie noch mehr Abgaben leisten müssen. Jedoch steigt auch das Mindesteinkommen für Arbeitnehmer, die einen Wechsel in die private Krankenversicherung anstreben.

Nächstes Jahr werden nicht nur die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung ansteigen, sondern auch die Versicherungspflichtgrenzen für private Krankenversicherungen. Diese Änderungen finden sich im Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnungs-Entwurf 2017, welcher vom Sozial- und Arbeitsministerium präsentiert wurde. Da sich die Löhne im vergangenen Jahr positiv entwickelt haben, wurden die dementsprechenden Grenzwerte angepasst. Im Oktober wird der Referentenentwurf wohl im Bundeskabinett verabschiedet.

Änderungen sorgen für noch mehr Hürden bei privaten Krankenversicherungen

Wie in den letzten Jahren wird die Versicherungspflichtgrenze um 1.350 Euro auf 57.600 Euro (brutto) ansteigen. Ein Arbeitnehmer, der plant, in die private Krankenversicherung zu wechseln, muss daher – wenn er im Jahr 2016 4.800 Euro monatlich verdient hat – 112,50 Euro mehr als 2016 ins Verdienen bringen. Vor allem wird es für Arbeitnehmer problematisch, die den Richtwert im vergangenen Jahr nur knapp erreicht haben. Bekommen sie für das Jahr 2017 keine Gehaltserhöhung, werden sie für das Jahr 2017 in die gesetzliche Krankenversicherung „abgeschoben“.

Auch bei den Renten- und Krankenversicherungen gibt es höhere Beitragsbemessungsgrenzen

Werden die Beitragsbemessungsgrenzen erhöht, steigen automatisch die Sozialabgaben für Sozialversicherungspflichtige. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung wurde eine Erhöhung auf 68.400 Euro (Ost-Deutschland) und 76.200 Euro (West-Deutschland) vereinbart. In den neuen Bundesländern (Osten) liegt die Grenz für Rentenversicherungen bei 84.000 Euro; bei den alten Bundesländern (Westen) hat man sich auf 94.200 Euro geeinigt. Für Pflege- und Krankenversicherung beträgt der bundeseinheitliche Wert 52.200 Euro im Jahr 2017.

Das durchschnittliche Einkommen steigt. Für einen Rentenpunkt sind mehr Beiträge nötig

Auf Basis des durchschnittlichen Jahreseinkommens wurden die Rentenpunkte ebenfalls neu errechnet. Wer ein durchschnittliches Gehalt bezieht, erhält daher – pro Jahr – einen Rentenpunkt. Wer weniger Einkommen bezieht, wird am Ende weniger bekommen. Das Durchschnittsentgelt wird bei 37.103 EURO liegen. Die Rentenpunkte werden auf Basis des Durchschnittsjahreseinkommens errechnet. Genau einen Rentenpunkt pro Jahr erhält der Durchschnittsverdiener. Ist das Einkommen geringer, wird entsprechend weniger angerechnet.