© hc consulting AG 12.2024

PKV zu viel berechnet und zu viel bezahlt

So berechnet die PKV ihre Beiträge

Geld zurück von der privaten Krankenversicherung? Lohnt sich eine Klage gegen die eigene PKV wegen einer nicht ausreichend begründeten Beitragserhöhung (BAP)? Oder senke ich die Beiträge mit einer PKV-Tarifoptimierung und einem Tarifwechsel gem. § 204 VVG? Oder verklage ich meine PKV auf die Rückzahlung von zu viel berechneten und bezahlten Beiträgen und führe gleichzeitig einen Tarifwechsel durch? Diese Fragen stellen sich nach einem Urteil des OLG Köln (9 U 138 19) gegen die AXA viele Versicherte der privaten Krankenversicherung. Allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig, die Sache geht zum BGH.

So verlief es auch mit dem „Vorgängerurteil“ in einer ähnlichen Problematik, der Frage der Unabhängigkeit des von der BaFin berufenen Treuhänders. Weil der Treuhänder, der die Beitragserhöhungen der PKV im Auftrag der BaFin überprüft seine Gebühren direkt von der Versicherung erhielt, wurde dessen Unabhängigkeit angezweifelt. Der BGH entschied gegen die klagenden PKV-Kunden.

Bei der Klage geht es nicht darum, ob tatsächlich zu viel berechnet und bezahlt wurde, sondern um eine Formfrage. Wurde die Beitragserhöhung meiner PKV richtig und korrekt im Schreiben zur BAP von der Versicherungsgesellschaft begründet? (Höhere Kosten der PKV lassen sich durch eine Klage nicht verhindern). Federführend scheint die Kanzlei Kraus, Ghendler, Ruvinskij mit Hauptsitz in Köln zu sein. Das Thema wird von der Anwaltskanzlei kgr im Stil von US-Anwälten offensiv, zum Beispiel bei Instagram, mit dem Slogan „Jetzt PKV-Beitragserhöhungen zurückfordern“ beworben. Wir konnten in den letzten Jahren beobachten, dass die Begründungen der privaten Krankenversicherung zu der jeweiligen Beitragsanpassung bereits ausführlicher formuliert wurden. Eine Klage sollte auch schon deshalb immer gut überlegt sein. Lesen Sie auch: Mit dem Rechtsanwalt zum PKV-Tarifwechsel § 204 VVG? Übrigens liefern die gesetzlichen Krankenkassen GKV bei einer Beitragserhöhung überhaupt keine Begründung.

PKV-Tarifwechsel § 204 VVG

Zu viel berechnete und zu viel bezahlte Beiträge der privaten Krankenversicherung können auch durch den verkehrten Tarif entstehen. Sind Sie im für Sie falschen PKV-Tarif versichert und bezahlen Sie deshalb zu hohe Beiträge, so gibt es keine Klagemöglichkeit. Die Initiative zu einer Tarifoptimierung mit einem Tarifwechsel § 204 VVG muss immer vom Versicherten ausgehen. Allerdings ist das Ergebnis einer Tarifoptimierung oft ein kleines Vermögen wert, und das ganz ohne Prozesskostenrisiko. In der Vergangenheit zu viel bezahlte Beiträge erhält man aber nicht zurück. Auch aus diesem Grund empfiehlt sich eine regelmäßige Kontrolle.

hc consulting berät Versicherte dieser PKVs vollumfänglich und immer zu 100 % kostenlos:

Allianz, ARAG, AXABarmeniaBBKK, GeneraliContinentaleDBVDeutscher Ring, DKVGothaer, HallescheHanse Merkur, InterNürnbergerMünchener VereinR+VSignal IdunaSDKUKV, uniVersa;   Ausnahmen

Lesen Sie auch zur Arbeit der hc consulting bei Stiftung Warentest Finanztest auf test.de. Auf dieser Website und in unserem Blog finden Sie Antworten zu allen Fragen zum PKV-Tarifwechsel. Wir vertreten die Interessen der Versicherten gegenüber der Versicherung.