Vor einem geplanten Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung im Rahmen des § 204 VVG taucht die Frage nach der entsprechenden Beratung auf, der PKV-Wechselhelfer wird gegoogelt. Hier liegt schon im Begriff Wechselhelfer ein erster Gedankenfehler begründet. Eine PKV und die Tarifoptimierung mit einem eventuellen Tarifwechsel setzt eine langfristige Perspektive zu den Beiträgen und den Optionen innerhalb des bestehenden Vertrages voraus. In der Regel ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse GKV oder in eine andere PKV nicht möglich und/oder nicht zu empfehlen. Also gilt es, sich mit der eigenen privaten Krankenversicherung zu arrangieren, auf keinen Fall dürfen bei einem Tarifwechsel Fehler gemacht werden. Die sind nämlich meist nicht mehr zu korrigieren.
PKV-Wechselhelfer helfen beim Wechsel des Tarifs und lassen sich nach der Höhe der Ersparnis durch den Tarifwechsel bezahlen. Der heute günstigste PKV-Tarif macht aber nicht immer Sinn, führt aber zur größtmöglichen Ersparnis (heute) und mittel- bzw. langfristig unter Umständen zu großen Leistungs- und Beitragsproblemen.
Wegen der lebenslangen Zweckgemeinschaft der Versicherung und dem Versicherten, muss die Beratung zum PKV-Tarifwechsel ganz langfristig angelegt sein. In jedem Fall gehört, schon alleine der guten Ordnung halber, der denkbar günstigste Tarif auch mit ins Portfolio der zu diskutierenden Optionen. Allerdings nur als eine der verfügbaren Optionen. Der PKV-Wechselhelfer ist nicht der richtige Ansatz, vielmehr sollte der über Jahrzehnte blickende klassische PKV-Versicherungsmakler als Betreuer und Sachwalter der Interessen seines Kunden, die Verhandlung mit der Versicherung führen und im Innenverhältnis seinen Bestandskunden entsprechend beraten. Hierzu gehört die vollumfängliche Aufklärung über Missverständnisse und Fehleinschätzungen. Der reine Wechselhelfer gegen Beratungshonorar ist eine Fehlkonstruktion.
Gäbe es in der privaten Krankenversicherung sogenannte Nettotarife ohne Verwaltungskostenanteil, dann könnte der Versicherte diese Verwaltungskosten sparen und vom Ersparten einen Berater bezahlen. Nettotarife gibt es in der PKV-Vollversicherung (nach unserer Kenntnis) aber nicht. Insofern ist der Rückgriff auf einen unabhängigen Versicherungsmakler zur langfristigen Beratung in der PKV, inklusive der Tarifwechselberatung, die richtige Entscheidung. Ein Versicherungsmakler vertritt die Interessen seines Kunden und steht rechtlich auf dessen Seite. Gleichzeitig kann er kostenlos arbeiten, ein Anteil aus den im Tarifbeitrag enthaltenen Verwaltungskosten reicht zur Finanzierung der gesamten Arbeit aus. Als reiner Tippgeber für irgendwelche zur Zeit billigen PKV-Tarife stehen wir nicht zur Verfügung. Eine korrekte PKV-Beratung ist nur perspektivisch fehlerfrei möglich. Wir beantworten alle Fragen zur privaten Krankenversicherung, auch die Fragen, welche nicht gestellt werden.
Übrigens sind auch in Tarife der privaten KVs, welche nicht mit Versicherungsmaklern arbeiten, Verwaltungskosten eingerechnet. Diese Versicherungen ermöglichen ihren Kunden aber nur eine Beratung durch „die eigenen Leute“.
hc consulting AG betreut Kunden dieser PKVs langfristig und immer kostenlos:
Allianz, ARAG, AXA, Barmenia, BBKK, Generali, Continentale, DBV, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Nürnberger, Münchener Verein, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, uniVersa; Ausnahmen