© hc consulting AG 07.2024

PKV-Versicherungsbescheinigung für das Ausland

Die private Krankenversicherung (PKV) leistet unbegrenzt in ganz Europa (EU) und der Schweiz. Teilweise gilt der Versicherungsschutz weltweit. Bei außereuropäischen Auslandsaufenthalten empfehlen wir eine preiswerte Reisekrankenversicherung zusätzlich zur PKV abzuschließen. Bei Reisen innerhalb Europas muss der PKV-Kunde nichts beachten, der gewohnte PKV-Versicherungsschutz gilt unbegrenzt.

Anders ist das unter Umständen bei einem Umzug ins europäische Ausland. Bislang gab es keinen einheitlichen, europaweit gültigen Versicherungsnachweis wie in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV), das Formular S1 (früher: E 106). Die Vorlage einer deutschen PKV-Versicherungspolice wurde im Ausland oft nicht ohne weiteres akzeptiert. Auch eine teure Übersetzung hat meist nicht zum gewünschten Ergebnis geführt.

Jetzt hat der PKV-Verband gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein englischsprachiges Formular zum Nachweis einer in Deutschland bestehenden privaten Krankenversicherung entwickelt. Dieser Versicherungsnachweis sollte etwa Studenten oder Deutschen mit Wohnsitz im europäischen Ausland eine große Hilfe sein.

PKV-Formular-Ausland