© hc consulting AG 01.2025

PKV-Versicherte profitierten von GKV-Bundeszuschuss

Die private Krankenversicherung PKV und die gesetzliche Krankenkasse GKV sind enger miteinander verbunden, als das allgemein angenommen wird. Im Grunde genommen ist die oft geforderte Bürgerversicherung bereits Realität, so zum Beispiel mit den PKV-Sozialtarifen NLT, STN und BTN. Standardtarif und Basistarif beinhalten einen Beitragsdeckel auf den jeweils aktuellen Höchstbeitrag der GKV. Der GKV-Höchstbeitrag (2021 ca. 928 EURO) hat nur zum Teil mit den GKV-Ausgaben zu tun, sondern mit dem politischen Vorhaben, alle Sozialversicherungsbeiträge zusammen auf maximal 40 % zu begrenzen. Deshalb kommen der GKV im Jahr 2022 stolze 28,5 Milliarden EURO Bundeszuschuss zugute. Die GKV-Ausgaben insgesamt liegen 2020 bei 425,1 Milliarden EURO (12,8 % des Bruttoinlandsproduktes).

Ohne den Bundeszuschuss müsste man für eine GKV also heute mehr als 1.000 EURO im Monat bezahlen, die maximalen PKV-Beiträge Tarif STN und BTN wären ebenfalls entsprechend höher. So begrenzt der Bund mit dem Bundeszuschuss zur GKV die maximalen Beiträge einer PKV nach oben. Sollten die Befürchtungen einiger PKV-Kunden zur Beitragsentwicklung wahr werden, so greift eben die Deckelung der Beiträge.

Angestellte mit einem unterdurchschnittlichen Einkommen findet man wegen der Pflichtversicherungsgrenze der GKV nicht in der privaten Krankenversicherung (mit wenigen Ausnahmen). Selbständige mit einem kleinen Einkommen sollten erst gar nicht in die PKV wechseln, auch wenn die GKV für einige Jahre teurer als eine PKV ist. Wer auch als Rentner überdurchschnittlich verdient und lange genug in einer PKV versichert ist, der zahlt auch im Ruhestand in der PKV weniger als in einer (imaginären) GKV.

Bis heute spielt die Beitragsdeckelung der PKV-Tarife STN und BTN noch keine Rolle. Viel wichtiger als die Orientierung am maximalen GKV-Beitrag ist die ebenfalls gesetzlich verbriefte Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechselrecht gem. § 204 VVG.

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