Ein PKV-Tarifwechsel lässt sich auch rückgängig machen
Viele Versicherungen bieten „erschwerungsneutrale“ Tarifwechsel
Zusätzliche Leistungen führen zu einer Risikoprüfung
Wer seinen Tarifwechsel richtig durchführt bleibt im neuen Tarif
Bei der Planung einer PKV-Tarifoptimierung mit einem Tarifwechsel gem. § 204 VVG entsteht die Sorge einen Fehler zu machen und zum Beispiel aus Versehen auf wichtige Leistungen zu verzichten. Wer viele Jahre für einen bestimmten und individuellen Versicherungsschutz bezahlt hat, möchte im fortgeschrittenen Alter nicht darauf verzichten. Dann kommt die Frage auf: Kann ich meinen PKV-Tarifwechsel rückgängig machen?
Das ist grundsätzlich möglich, jedoch nicht in allen Fällen. Viele vergleichbare Tarife ermöglichen einen erschwerungsneutralen Tarifwechsel. Teilweise ist auch ein Wechsel in einen Tarif mit höheren Leistungen ohne Gesundheitsprüfung möglich.
Dennoch ist die Sorge einen Fehler zu machen berechtigt. Verzichtet man etwa im neuen Tarif auf die Chefarztbehandlung im Krankenhaus und möchte den Tarifwechsel rückgängig machen, so geht das nur mit einer Gesundheits- und Risikoprüfung.
Wie kann ich also dieses Problem lösen? Neben dem neuen (günstigeren) Beitrag im angestrebten Tarif muss eben auch die Versicherungsleistung Punkt für Punkt und in Ruhe verglichen werden. Beim PKV-Tarifwechsel gibt es keine Fristen, die Tarifoptimierung ist jederzeit möglich, es besteht kein Anlass zu Eile. Wer nur den günstigen Beitrag im Auge hat, kann Fehler machen. Das Ergebnis einer professionellen und vollumfänglichen Beratung kann auch die Erkenntnis sein, dass der aktuelle Tarif der richtige Tarif ist. Zur Einschätzung gehören ebenfalls Kenntnisse über die vergleichbaren Kosten in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und der privaten Krankenversicherungen insgesamt. Von einem Wechsel zu einer anderen PKV ist jedoch grundsätzlich abzuraten.
Hat man am Ende nach eigehender Prüfung und mit unserer kostenlosen Beratung einen günstigeren Tarif gefunden, so wird der Wunsch, den Tarifwechsel rückgängig zu machen, nicht entstehen. Haben Sie einen Tarifwechsel ohne richtige Beratung durchgeführt und dabei einen Fehler gemacht, dann helfen wir Ihnen gerne und kostenlos bei der Korrektur des Problems.
Die hc consulting AG ist der Marktführer in der zu 100 % kostenlosen Beratung zur PKV-Tarifoptimierung gem. § 204 VVG. Folgende PKV-Unternehmen beteiligen sich:
Allianz, Alte Oldenburger, ARAG, AXA, Barmenia, Bayrische Versicherungskammer, Central, Continentale, Deutscher Ring, DBV, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Münchener Verein, Nürnberger, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV und uniVersa.