Der PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG geht auch ohne Gesundheitsprüfung
Ist die Versicherungsleistung im Zieltarif höher als im alten Tarif, kann die PKV nur für die Mehrleistung eine Gesundheitsprüfung durchführen.
Auch die Gesundheitsprüfung für die Mehrleistung kann abgewendet werden. Dann ist ein Mehrleistungsausschluss zu vereinbaren.
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Was bedeutet Gesundheitsprüfung beim PKV-Tarifwechsel
Eine Gesundheitsprüfung bei der PKV-Tarifoptimierung bedeutet die persönliche Beantwortung von vorgegebenen Gesundheitsfragen der PKV durch den Versicherten. Ein Besuch bei Ärzten ist zur Beantwortung nicht erforderlich. Die Gesundheitsprüfung durch die private Krankenversicherung beim Tarifwechsel stellt nicht die gesamte Versicherung in Frage. Lediglich eine eventuelle Mehrleistung nach einem Tarifwechsel wird geprüft. Alle bereits erworbenen Rechte bleiben auf jeden Fall erhalten.
PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG ohne Gesundheitsprüfung
Ist die Versicherungsleistung im begehrten und günstigeren Zieltarif gleich gut oder geringer als im Ausgangstarif, so fällt keine Gesundheitsprüfung oder Risikoprüfung beim PKV-Tarifwechsel an. Der Tarifwechsel kommt dann durch die Annahme des Angebotes der privaten Krankenversicherung mit einer einfachen Unterschrift zustande. Das ist die am häufigsten vorkommende Variante zum Thema Gesundheitsprüfung § 204 VVG. Auch bei bestehenden Erkrankungen kann eine Tarifoptimierung mit einem Mehrleistungsausschluss und ohne Gesundheitsprüfung durchgeführte werden.
Tarifoptimierung mit Gesundheitsprüfung
Ist die Versicherungsleistung im neuen Tarif höher als im alten Tarif, so führt die PKV für diese Mehrleistung eine Gesundheitsprüfung durch. Lassen Sie Sich nicht durch eine Risikoprüfung vom Tarifwechsel abschrecken. Wir begleiten den gesamten Vorgang.
Risikozuschläge im alten Tarif
Sind im alten Tarif bereits Risikozuschläge vorhanden, werden diese in den neuen Tarif mitgenommen. Ist die zum Risikozuschlag führende Diagnose nicht mehr vorhanden, so kann der alte Zuschlag auf Antrag herausgenommen oder reduziert werden. So kann vor dem Wechsel in einen neuen und günstigeren Tarif bereits der Beitrag gesenkt werden. Dann ist in einigen wenigen Fällen ein Besuch beim Arzt sinnvoll. Ihr Arzt kann Ihnen dann bestätigen, dass die alte Diagnose ausgeheilt oder weniger ausgeprägt ist. Im Zieltarif entfällt der Risikozuschlag dann ebenfalls und der Beitrag ist niedriger.
Fazit
Eine eventuelle Gesundheitsprüfung sollte nicht vom PKV-Tarifwechsel abschrecken. Erstens ist eine Gesundheitsprüfung meist nicht erforderlich. Zweitens kann der Versicherte der privaten Krankenversicherung die Fragen der eigenen PKV beruhigt beantworten. Da der PKV meist alle Angaben zum Gesundheitszustand vorliegen, kann man sich auch auf diese Unterlagen beziehen. Drittens besteht die Möglichkeit, bei einer Mehrleistung im günstigeren Zieltarif einen Mehrleistungsausschluss zu verlangen. Dadurch wird die Gesundheitsprüfung bedeutungslos. Die hc consulting AG berät Sie kostenlos und vollumfänglich zu allen Stationen des Tarifwechsels.