© hc consulting AG 07.2024

PKV Tarifwechsel im Alter

 

Der PKV Tarifwechsel im Alter ist besonders wichtig

Fehler lassen sich kaum rückgängig machen

Die Beitragsersparnis ist im Alter oft sehr hoch

 

Bei der Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung PKV gem. § 204 VVG können gerade im Alter später nicht mehr korrigierbare Fehler gemacht werden. Im Alter haben viele PKV-Kunden schon die ein oder andere Erkrankung. Grundsätzlich ist das für den PKV-Tarifwechsel kein Problem. § 204 VVG ist absolut kundenfreundlich formuliert und schützt die Interessen der Versicherten in der privaten Krankenversicherung. Achtet man zu sehr oder ausschließlich auf die Reduzierung des Beitrages, kann man sich mit dem neuen Tarif nach dem Tarifwechsel in eine Sackgasse manövrieren. Besonders im Alter sollte man bei der Tarifoptimierung nach vorne schauen und einen möglichen zukünftigen Tarifwechsel schon heute berücksichtigen. Wählt man unbedacht den falschen Tarif, gibt es kein Zurück mehr in den alten Tarif oder auch keine sinnvolle Wechseloption in andere Tarife. Mit dem § 204 VVG im Rücken kann man einen Wechsel in fast jeden Tarif seiner PKV erzwingen. Allerdings geht das unter Umständen nur mit einem sogenannten Mehrleistungsausschluss. Das wiederum ist aber nicht immer ratsam. Der Unterschied zwischen dem PKV-Tarifwechsel im Alter und in jüngeren Jahren liegt im Prinzip nur in dem oft unterschiedlichen Gesundheitszustand von Jung und Alt. Wer gesund ist, der kann seinen Versicherungsschutz jederzeit nach oben anpassen. Grundsätzlich ist aber auch bei jungen PKV-Versicherten eine sensible Herangehensweise erforderlich. Denn wer heute gesund ist, der kann morgen erkranken und hat dann ggf. Probleme seine PKV leistungsmäßig zu verändern.

Selbstbeteiligung

Viele Versicherte haben im Laufe der Zeit immer mal wieder bei ihrer privaten Krankenversicherung angerufen und in alten Tarifen einfach die Selbstbeteiligung (SB) zur Kostensenkung angehoben. Damit ist die Tarifauswahl häufig eingeschränkt, denn die Reduzierung der SB stellt eine Höherversicherung mit Gesundheitsfragen dar. Einige Versicherer bieten Tarife mit der Option, die SB ohne Gesundheitsprüfung abzusenken. Ist das nicht möglich, so kann hier der Mehrleistungsverzicht weiterhelfen, es entsteht ein Hybridtarif.

Unisex- und Bisex-Tarife

Wer versehentlich in einen Unisex-Tarif wechselt, der hat in Zukunft ein Wechselrecht gem. § 204 VVG nur noch innerhalb der Unisex-Tarife und kann nicht mehr in den Standardtarif wechseln.

Verzicht auf Leistungen

Beim Verzicht auf Versicherungsleistungen, wie zum Beispiel dem Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung, kann das Rad kaum wieder zurückgedreht werden.

Fazit:

Keine Angst vor dem Tarifwechsel! Die Möglichkeiten der PKV-Tarifoptimierung sind groß und ein absolutes Leistungsplus der privaten Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse GKV. Ein Tarifwechsel ist jederzeit möglich. Den Satz „Das hätte ich besser schon vor Jahren gemacht“ sollte man sich ersparen. Zuviel gezahlte Beiträge der Vergangenheit sind verloren. Kosten für die Beratung dürfen nicht entstehen. PKV-Versicherte sind auf die Ersparnis durch den Tarifwechsel angewiesen. Siehe Stiftung Warentest Finanztest zum Tarifwechsel und zur hc consulting AG.