© hc consulting AG 07.2024

PKV Tarifwechsel Fristen

Beim PKV Tarifwechsel gibt es keine Fristen.

Wir führen den PKV Tarifwechsel immer zu 100 % kostenlos durch.

Eine PKV Tarifoptimierung in Ihrem bestehenden Vertrag der privaten Krankenversicherung können Sie jederzeit durchführen. Hierbei kommt es nicht auf den Zeitpunkt an. Termine, Fristen oder etwa eine vorangegangene Beitragserhöhung oder Beitragsanpassung sind nicht zu beachten. Angebote Ihrer Krankenversicherung zur Beitragsoptimierung durch Tarifwechsel werden mit einer Frist zur Annahme durch den Versicherungsnehmer von meistens vier Wochen versehen. Sollte Ihre Meinungsfindung länger dauern, weil Sie zum Beispiel auf weitere Vorschläge warten oder Sie sich einfach noch nicht entscheiden konnten, so ist das kein Problem. Wir besorgen denselben Vorschlag sofort noch einmal.

Nur Sie wählen Ihren Tarif aus und nur Sie bestimmen das Tempo des Tarifwechsels. Es gibt keine Fristen. Sollten Sie etwa eine kleine Erhöhung der Selbstbeteiligung im alten Tarif mit einer kompletten Umstellung der Strategie Ihrer Versicherungsleistungen gegeneinander abwägen, können Sie zunächst den sanften Weg wählen und ab dem nächsten Ersten des folgenden Monats die höhere SB wählen. So haben Sie den günstigeren Beitrag sofort sicher und können in Ruhe über einen weiteren Tarifwechsel in diesem Vertrag der PKV nachdenken. Der zweite Tarifwechsel kann dann zum Beispiel zum nächsten Monat, in einem halben Jahr oder erst einmal gar nicht vollzogen werden. Sie bestimmen den Verlauf. Die einzige Begrenzung bei der Tarifoptimierung liegt im Tarifangebot Ihres Versicherers. Wir beraten Sie kostenlos solange das für Sie notwendig ist und unsere Beratung von Ihnen abgefragt wird.

 

Auch wenn der einzelne PKV Tarifwechsel sehr aufwendig und langfristig ist, sind wir in der Lage unseren kostenlosen PKV-Beratungsservice mit dem kostenlosen PKV Tarifwechsel als einem Bestandteil anzubieten. Wir haben Jahrzehnte Erfahrung und machen unsere Arbeit gerne. Nur wenn dem Versicherungsnehmer keine Kosten entstehen, macht ein Tarifwechsel Sinn. Ihre Krankenversicherung hat mit den im Beitrag einkalkulierten Verwaltungskosten für die Beratungsleistung zum gesamten Vertrag und über die ganze Laufzeit bereits vorgesorgt.

Laut MAP-Report 872 liegen die Verwaltungskosten zwischen ca. 1 % und mehr als 5 % der Beiträge.