Sind unnötige Risikozuschläge im Beitrag versteckt oder vergessen? Ist eine Erkrankung, welche in der Vergangenheit zu einem PKV-Risikozuschlag geführt hat, vollständig ausgeheilt und behandlungs- und beschwerdefrei, so kann ein Antrag auf Reduzierung bzw. Streichung des Zuschlages gestellt werden. Bei der Antragsstellung sind bestimmte „Spielregeln“ zu beachten.
Wird der Arbeitgeberzuschuss richtig ausgeschöpft? Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung verändert sich laufend und bestimmt durch seine Höhe maßgeblich die Gestaltung eines PKV-Vertrages.
Ist das Tagegeld zum Verdienstausfall korrekt berechnet? Die Höhe der Verdienstausfallversicherung kann im Grunde von jedem PKV-Kunden selbst bestimmt werden. Als Faustregel sollten 80 % vom Bruttoeinkommen versichert werden. Hierbei handelt es sich meist um mehr als das tatsächliche Nettoeinkommen. Allerdings muss der Fortfall des Arbeitgeberzuschusses zur PKV und die Entrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen bei der Kalkulation berücksichtigt werden.
Ist die Beitragsentlastung nach dem tatsächlichen Bedarf kalkuliert? Prinzipiell kann eine Beitragsentlastung oder eine zusätzliche Rentenzahlung nicht hoch genug sein. Eine Beitragsentlastungskomponente macht aber für Selbstständige keinen Sinn und bei Arbeitnehmern nur dann, wenn der Beitrag zu 50 % vom Arbeitgeber übernommen wird.
Ist die Pflegepflichtversicherung PVN richtig eingestuft? Wird der Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung bei Ehepaaren gekappt? Ist der Tarif PVN für alle Kinder tatsächlich beitragsfrei?
Welcher Versicherungsschutz ist überflüssig bzw. welche Leistungen fehlen? Bei der Frage nach dem Umfang der PKV-Versicherungsleistungen sollte man sich etwas mehr Zeit nehmen und auch einmal bisher feste Überzeugungen in Frage stellen. Ein Austausch und die Diskussion zum Thema mit einem erfahrenen PKV-Spezialisten zeigt meistens zusätzliche Gesichtspunkte auf und somit neue Gestaltungsmöglichkeiten für die eigene individuelle private Krankenversicherung.
Welche Höhe haben meine PKV-Beiträge im Rentenalter bzw. im Alter? Die Faustregel der hc consulting AG zu der Höhe der Beiträge im Alter lautet: Wer mindestens 25 Jahre in einer privaten Krankenversicherung versichert ist (und somit genügend hohe Alterungsrückstellungen gebildet hat) und gleichzeitig ein überdurchschnittliches Einkommen (ab 2.500 EURO) hat, der zahlt in der PKV weniger, als er das vergleichbar in der gesetzlichen Krankenkasse GKV zahlen würde. Diese Faustregel leiten wir aus eigenen Erhebungen und aus den Daten der Bundesregierung zu den Durchschnittsbeiträgen in der PKV ab.
Sollte ich besser aus der PKV in die gesetzliche Krankenkasse GKV wechseln? Hierzu lohnt sich der Blick auf die oben genannte Faustregel zu den Beiträgen im Alter. Grundsätzlich gilt: Kleines Einkommen = GKV, überdurchschnittliches Einkommen = PKV. Wer heute schon weiß, dass er im Alter nur eine kleine Rente hat (es zählt das gesamte Einkommen als Rentner, nicht nur die gesetzliche Rente), der sollte auf jeden Fall bis zum 55. Lebensjahr in die GKV wechseln.
PKV-Tarifwechsel ja oder nein? Man kann sich auch zu Tode optimieren. Wettbewerber Ihrer privaten Krankenversicherung ist die GKV mit den hypothetischen Beiträgen heute und als Rentner. Zur eigenen Orientierung sollte hier eine erste Standortbestimmung vorgenommen werden, auch wenn der Wechsel in die GKV gar nicht mehr möglich ist. In der Regel lohnt sich die Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel. Ist der aktuelle Versicherungsschutz heute aber bereits gut, dann sollte man zunächst im bestehenden PKV-Tarif versichert bleiben. Nicht jeder PKV-Kunde ist im falschen Tarif, nur wenige PKV-Versicherte wären in der GKV günstiger versichert. Eine sachliche Analyse der Situation ist erforderlich.
Allianz, ARAG, AXA, Barmenia, BBKK, Generali, Continentale, DBV, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Nürnberger, Münchener Verein, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, uniVersa; Ausnahmen