Der Standardtarif der privaten Krankenversicherung (nicht zu verwechseln mit dem Basistarif BTN) spielt bei der Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG keine große Rolle, zumindest ist das bis heute so. Man sieht das bereits an der Anzahl der Versicherten im Standardtarif (STN) mit gut 50.000 versicherten Personen bei über 8 Millionen PKV-Kunden in der Vollversicherung insgesamt. Bei jeder Beitragserhöhung im Standardtarif versuchen STN-Versicherte den Wechsel zurück in Tarife mit besserer Leistung und einem geringeren Beitrag. Solche Tarife gibt es fast immer, ein Wechsel in den Standardtarif ist ohne eine vollständige Prüfung aller Tarifoptionen ein folgenreicher Fehler. Ein Tarifwechsel aus dem STN in andere Tarife ist wegen der erforderlichen Gesundheitsprüfung im Grunde genommen ausgeschlossen.
Was tun? Den Standardtarif als Möglichkeit und Option in der Hinterhand behalten und alle Tarife systematisch und der Reihe nach abprüfen. Mit dem Verbleib in einem alten bisex-Tarif (vor 2009 – nicht bisex nach 2009) bleibt das Wechselrecht auf dem Standardtarif erhalten. Beim Check der Tarife innerhalb der eigenen privaten Krankenversicherung spielen auch unisex-Tarife (ab 2013) eine Rolle, ein Wechsel ist aber wegen dem Standardtarif speziell für Rentner meist nicht zu empfehlen. Eine Ausnahme könnte zum Beispiel ein sehr hohes Einkommen sein, dann ist der Tarifwechsel in STN ohnehin nicht zulässig.
Wir beraten Kunden dieser privaten Krankenversicherungen:
Allianz, ARAG, AXA, Barmenia, BBKK, Generali, Continentale, DBV, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Nürnberger, Münchener Verein, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, uniVersa; Ausnahmen
Lesen Sie auch bei Stiftung Warentest Finanztest im Heft 12.2021 über die Beratung der hc consulting AG.