© hc consulting AG 07.2024

PKV-Beitragserhöhungen können kleiner ausfallen

Der Bundesfachausschuss Gesundheit und Pflege der CDU packt das Problem der sprunghaften Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung an. Die Lösung des Problems ist simpel, das Resultat wird mehr als positiv sein.

Bisher dürfen PKV-Unternehmen die Beiträge nur erhöhen, wenn ein sogenannter auslösender Faktor eintritt. Das sind zum Beispiel eine Veränderung der Sterblichkeit, höhere Kosten im Gesundheitswesen oder sinkende Zinsen für die Altersrückstellungen. Am teuersten ist für die Versicherten die Kostensteigerung bei den Gesundheitsausgaben im Allgemeinen.

Eine Beitragserhöhung ist heute je nach Tarif nur dann möglich, wenn die Leistungsausgaben um 5 % oder um 10 % steigen. Liegt der Anstieg zum Beispiel fünf Jahre hintereinander bei   4 % , so kann keine Anpassung erfolgen. Kommt es dann im 5. Jahr zur Kostensteigerung von 6 %, so werden in einer nachholenden Anpassung die Steigerungsraten von 5 Jahren nachgeholt. In diesem Beispiel rund 20 % auf einen Schlag.

Mit einer neuen Kalkulationsregelung für die Beiträge der PKV werden die Kosten für unser Gesundheitswesen natürlich nicht absolut sinken. Dennoch wird bei einem kontinuierlichen Kostenanstieg in kleinen Dosierungen verlorenes Vertrauen in die private Krankenversicherung zurückgewonnen. Dann würden sich die Beiträge im Gleichschritt mit der GKV erhöhen. Versicherte der PKV erinnern sich in der Regel nur an Jahre mit Erhöhungen und nicht an Jahre mit konstanten Beiträgen.

Die Bürgerversicherung rückt in weite Ferne.

Eine wirksame Kostenkontrolle der PKV hat der Versicherte jederzeit durch einen kostenlosen PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG. Marktführer ist die hc consulting AG aus Köln.