Beitragserhöhungen oder auch Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung PKV werden, genau wie in der gesetzlichen Krankenkasse GKV, im fast jährlichen Rhythmus durchgeführt. In der PKV sind das im Schnitt über 10 Jahre 3,5 % p.a. und in der GKV 3,7 % p.a., unabhängig vom Alter der Versicherten.
Keine PKV-Beitragserhöhung wegen des Älterwerdens der Versicherten
Ältere Menschen verursachen höhere Kosten im Gesundheitswesen, egal ob mit einer Versicherung in der GKV oder in der PKV. Eine immer älter werdende Bevölkerung führt also schon alleine wegen der „Vergreisung“ zu wachsenden Ausgaben für die Gesundheit. Hartnäckig hält sich die unrichtige Meinung, es gäbe auch in den Tarifen der privaten Krankenversicherung eine Vergreisung mit der Folge von Beitragserhöhungen im Alter und in geschlossenen Tarifen. PKV-Kunden werden natürlich auch älter und die Ausgaben steigen alleine schon wegen des Älterwerdens. Dieser Umstand ist den privaten Krankenversicherungen und den Aufsichtsbehörden, welche die Beitragserhöhungen und die Kalkulation einer PKV überwachen, schon immer bekannt. Deshalb bilden PKVs, im Gegensatz zur GKV Altersrückstellungen (oder auch Alterungsrückstellungen genannt), und zwar vom ersten Tag einer privaten KV an. Altersrückstellungen finanzieren die durch das höhere Alter der Versicherten entstehenden Mehrkosten vollständig. Damit die Altersrückstellungen genügend hoch sind sollte eine PKV langfristig bei einer Versicherung bestehen.
Im Umkehrschluss kann also gesagt werden: Gäbe es keine kostentreibenden Faktoren wie höhere Kosten im Gesundheitswesen, eine höhere Lebenserwartung oder fallende Zinsen, so wäre eine private Krankenversicherung ein Leben lang immer gleich teuer. Insofern gibt es keine PKV-Beitragserhöhung im Alter. Private Krankenversicherungen sind besser als ihr Ruf, besonders im Alter. Wer mindestens 20 Jahre in derselben PKV versichert ist und gleichzeitig überdurchschnittliche Einnahmen als Rentner hat, der zahlt in seiner PKV weniger, als er in einer imaginären GKV an Beiträgen leisten müsste. Dabei muss man kein Millionär sein.
PKV-Tarifwechsel § 204 VVG
Im Alter sinkt das zur Verfügung stehende Einkommen oft und zusätzliche Einnahmen lassen sich in der Regel nicht generieren. Gleichzeitig steigen die Kosten für medizinische Behandlungen rasant und damit auch die Beiträge von GKV und PKV. Nur Versicherte der privaten Krankenversicherung können ihren PKV-Tarif optimieren und durch einen Tarifwechsel gem. § 204 VVG die Beiträge sofort und langfristig reduzieren. Siehe zur zu 100 % kostenlosen Beratung der hc consulting AG auch die Stiftung Warentest Finanztest auf test.de.
hc consulting AG berät Versicherte dieser privaten Krankenversicherungen kostenlos:
Allianz, ARAG, AXA, Barmenia, BBKK, Generali, Continentale, DBV, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Nürnberger, Münchener Verein, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, uniVersa; Ausnahmen