© hc consulting AG 07.2024

PKV-Beitragsanpassung der BBKK und UKV zum 01.05.2021

Die Bayrische Beamtenkrankenkasse BBKK aus München und die Union Krankenversicherung UKV aus Saarbrücken führen in den sogenannten Modultarifen zum 01.05.2021 eine Beitragsanpassung oder Beitragserhöhung durch. Beide privaten Krankenversicherungen bilden einen Verbund, sind aber rechtlich unabhängig. Aus diesem Grund ist eine PKV-Tarifoptimierung mit einem Tarifwechsel nach § 204 VVG nur innerhalb der jeweiligen Tarifsystems der BBKK und der UKV möglich. Dabei sind sich die Tarifsysteme sehr ähnlich. Von einer Einschränkung kann deshalb nicht gesprochen werden, sowohl die BBKK als auch die UKV verfügen über eine im positiven Sinne große Tarifvielfalt. Bei Modultarifen ist im Gegensatz zu den Kompakttarifen wegen der Modulbauweise regelmäßig von stärkeren Beitragserhöhungen auszugehen. Kann ein Versicherter sich ein Leistungsmodul aussuchen, so ist die Wahrscheinlichkeit, dass er es auch nutzt, größer. Ein Kompakttarif ist ein bisschen wie ein vom Koch festgelegtes Menü, muss aber deshalb nicht automatisch schlecht sein.

Keine Kündigung

Auf keinen Fall sollte der wertvolle BBKK- und UKV-Versicherungsschutz wegen der Beitragserhöhung gekündigt werden. Mit dem Instrument des PKV-Tarifwechsels und einer sensiblen und langfristig angelegten Herangehensweise lassen sich die Tarife im Laufe der Jahre und Jahrzehnte aktuell und marktgerecht halten. Den Begriff „günstig“ kann man für eine PKV- oder GKV-Krankenversicherung im Jahr 2021 nicht mehr verwenden, steigen doch die Kosten für unsere Gesundheitssystem überproportional an. Im Gegenzug haben wir durch das gute alte Prinzip aus GKV und PKV doch die beste Gesundheitsversorgung weltweit. Die in der PKV versicherten Berufstätigen und die PKV-Rentner müssen keineswegs mehr bezahlen, als Sie es vergleichbar in der GKV müssten. Wir beraten unsere Bestandskunden seit Jahrzehnten erfolgreich und zu deren Zufriedenheit.

Bei einem PKV-Tarifwechsel kommt es auf eine weitsichtige Perspektive an. Zu unseren Vorschlägen gehört standardmäßig immer auch der günstigste Tarif. Allerdings ist die preiswerteste Tarifoption nicht immer die beste Variante. Es gilt bei der Beratung alle erdenklichen Aspekte zu berücksichtigen und auch solche Fragen zu beantworten, die gar nicht gestellt werden. Als freier Versicherungsmakler vertreten wir die Interessen unserer Bestandskunden gegenüber der PKV. Beraten können wir nur Kunden mit einem langfristigen Beratungshorizont.

Unter anderem sind diese BBKK und UKV-Tarife betroffen:

VA150, VA140, VS120, VS130, VS110, VA130, NLT, KHT, KT43, BEA, Pflegezusatzversicherungen

Alle V-Tarife der UKV sind: VA100, VA110, VA120, VA120B, VA130, VA140, VA140B, VA 150, VS110, VS110b, VS120, VS130, VZ110, VZ110B