© hc consulting AG 12.2024

Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung 2025

Angestellte mit einer Krankenversicherung in der PKV erhalten einen Zuschuss zum PKV- und zum Pflegepflichtversicherungsbeitrag von ihrem Arbeitgeber. Im Jahr 2022 waren das maximal 384,58 EURO, im Jahr 2023 maximal 403,99 EURO im Jahr 2024 maximal 421,76 jeweils zuzüglich 50 % des Beitrages für die private Pflegepflichtversicherung Tarif PVN.

Ab dem 01.01.2025 liegt der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung bei voraussichtlich maximal 471,32 EURO im Monat (plus 50 EURO), zuzüglich 50 % für die private Pflegepflichtversicherung (max. 93,71 EURO im Monat Zuschuss) . Laut Entwurf steigt die KV-Beitragsbemessungsgrenze von 5.175,00 EURO auf 5.512,50 EURO. Die Pflichtversicherungsgrenze soll von 69.300 EURO auf 73.800 EURO p.a. steigen. In einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) würden dann gutverdienende Angestellte und Selbstständige 1.163,14 EURO (mit Kindern 1.130,07 EURO) Beitrag im Monat (ab 01.01.2025) bezahlen (1.049 EURO in 2024). Durchschnittsverdiener zahlen in 2025 etwa 15 % höhere GKV und Pflege-Beiträge.

Die hc consulting AG hat sich ausschließlich auf die Beratung und Betreuung zu bereits bestehenden privaten Krankenversicherungen spezialisiert. Zusätzlich zu unserer Rolle als Interessenvertreter der Kunden verzichten wir bewusst auf den Vertrieb von Versicherungen und sind so maximal unabhängig. Wir verwenden keine Cookies und kein Tracking. Sie erhalten von uns oder von Dritten niemals Werbung.

Für die individuelle Gestaltung einer bestehenden privaten Krankenversicherung durch Tarifoptimierung und PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG ist die optimale Ausschöpfung des jeweils maximal möglichen Arbeitgeberzuschusses essenziell.

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