Viele gesetzlich Versicherte fühlen sich als Patienten zweiter Klasse, auch wenn Ärzte immer wieder betonen, dass sie keinen Unterschied machen. Dabei ist es doch nicht verwunderlich, wenn Ärzten Privatpatienten lieber sind, bei denen sie mindestens die doppelten Kosten verlangen können… Der Privatpatient muss aber auch einiges tun, was ein gesetzlich Versicherter nicht erledigen muss.
Privatpatient bekommt Arztrechnungen zugeschickt
In den meisten Fällen stellt der Arzt seine Leistungen dem Privatpatienten direkt in Rechnung, d.h., nach der Behandlung oder auch am Quartalsende bekommen Sie eine Rechnung. Diese muss von Ihnen bezahlt werden. Entweder reichen Sie diese gleich bei Ihrer privaten Krankenversicherung (kurz PKV) ein oder sammeln die Rechnungen eine gewisse Zeit. Wenn Sie die Rechnung gleich einreichen möchten, so können Sie sie auch erst einmal unbezahlt einreichen und die Überweisung an den Arzt erst dann vornehmen, wenn Sie auch das Geld von Ihrer Krankenversicherung haben. Dabei müssen Sie aber bedenken, dass die Abrechnung in der PKV meist auch einige Tage oder sogar Wochen in Anspruch nimmt. Bei höheren Rechnungen können Sie durchaus Ihren Arzt bitten, das Zahlungsdatum etwas zu verlängern, sodass Sie keine Zahlungserinnerung erhalten.
PKV prüft Rechnungen vor der Erstattung
Wenn Sie Ihre Rechnung(en), Rezepte und Verordnungen bei Ihrer PKV eingereicht haben, werden diese geprüft. Abhängig von Ihren Versicherungstarifen wird dann die Erstattung vorgenommen. Viele Tarife haben einen jährlichen Selbstbehalt, dieser wird von der Erstattungssumme abgezogen. Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger ist Ihr Versicherungsbeitrag. Bei einer hohen Selbstbeteiligung sollten Sie Ihre Belege erst einreichen, wenn dieser Betrag überschritten wird. Jeder einzelne Beleg wird von den Sachbearbeitern in der Krankenversicherung geprüft. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass dies unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nimmt. Bei einem Jahreseinreicher (so werden die Versicherten genannt, die ein ganzes Jahr lang alle Belege sammeln) dauert die Abrechnung in der Regel natürlich länger als bei Versicherten, die nur eine Rechnung einreichen. Der Arzt stellt für jede seiner Leistungen Gebührenziffern in Rechnung. Sind diese Gebührenziffern miteinander kombinierbar oder enthält eine Ziffer nicht vielleicht die Leistung einer anderen? Manchmal ist die Berechnung zweier Ziffern nebeneinander auch aus anderen Gründen ausgeschlossen, beispielsweise weil diese zwei Leistungen während eines Arztbesuches in Kombination keinen Sinn machen. Begründet der Arzt die Abrechnung hingegen damit, dass Sie als Patient zu verschiedenen Uhrzeiten in der Praxis waren, so sieht die Sache wieder anders aus. Ist eine Behandlung besonders schwierig, so kann der Arzt eine Gebührenziffer mit einem höheren Steigerungssatz anwenden. Dies muss er allerdings begründen können.
Privatversicherte erhalten mehr Medikamente auf Rezept als GKV-Versicherte
Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten erhält der Privatpatient eine Vielzahl von Medikamenten auf Rezept verordnet und anschließend eine entsprechende Erstattung von seiner Krankenversicherung. Während die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) Präparate wie Nasentropfen, Hustensaft oder Grippemittel kaum mehr bezahlt, übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Erstattung meist problemlos, sofern der versichert Tarif dies vorsieht. Trotzdem müssen Sie als Privatversicherter auch hier erst einmal in Vorleistung gehen. Sie bekommen Ihr Rezept vom Arzt, gehen damit in die Apotheke und bezahlen Ihre Medikamente. Anschließend können Sie die Rezepte (ggfs. zusammen mit weiteren Rechnungen und Rezepten) bei Ihrer PKV einreichen.
Nach Bearbeitung Ihres Erstattungsantrages
Hat der Sachbearbeiter in der PKV Ihren Erstattungsantrag (Ihre eingereichten Rechnungen und Belege) geprüft und abgerechnet, so erhalten Sie in den nächsten Tagen ein Schreiben der Krankenversicherung. In diesem wird genau aufgeführt, was erstattet wurde und ob ein Abzug erfolgt ist. Die Belege, die nicht
erstattet werden konnten (z. B. weil die Leistungen nicht versichert sind), erhalten Sie mit dem Brief für Ihre Unterlagen zurück. Sollte bei einer Arztrechnung ein Abzug erfolgt sein, so können Sie mit dem Schreiben der Krankenversicherung zu Ihrem Arzt gehen. Hat dieser die Rechnung falsch gestellt, können Sie ihn bitten, seine Rechnung zu korrigieren, sodass Sie die von der Versicherung abgezogenen Beträge nicht selbst bezahlen müssen. Der von der Krankenversicherung erstattete Betrag Ihres Erstattungsantrages wird auf Ihr Konto überwiesen.
Privatpatient sieht, was einzelne Behandlungen kosten
Gesetzlich Krankenversicherte geben beim Arzt ihre Versicherungskarte ab und dieser rechnet dann direkt mit der Krankenkasse ab. Der Patient sieht also nicht einmal, was der Arzt seiner Krankenkasse in Rechnung stellt. Dies ist der große Vorteil eines Privatpatienten. Er sieht genau, was berechnet wurde und was die einzelnen Behandlungen kosten. Außerdem erhält ein Privatpatient auch viele Behandlungen, die ein gesetzlich Versicherter nur mit Zuzahlung erhält, weil die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlung vielleicht als medizinisch nicht notwendig ansehen. Dies gilt beispielsweise für Akupunkturbehandlungen, wenn diese nicht der Schmerzbehandlung dienen. Viele gesetzliche Krankenkassen lehnen die Kostenübernahme in diesem Fall ab. Dabei gibt es diverse Krankheitsbilder, bei denen Akupunktur Linderung oder häufig sogar Heilung verschafft.
Als gesetzlich Versicherter zum Privatpatienten werden
Übrigens können auch gesetzlich Krankenversicherte zum Privatpatient werden! Für diese Personengruppen gibt es spezielle Tarife, die mit dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse kombiniert werden können. So gibt es Tarife, die die Erstattung von Heilpraktikerkosten vorsehen, welche in der gesetzlichen Krankenkasse häufig gar nicht gezahlt werden. Auch zur Brille oder den Kontaktlinsen zahlen diese Zusatztarife häufig einen Zuschuss. Selbst im Krankenhaus kann man als gesetzlich Versicherter ein Privatpatient werden, wenn man einen entsprechenden Zusatztarif abgeschlossen hat. Dieser Tarif übernimmt dann z. B. die Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt. Es besteht dann im Krankenhaus kein Unterschied mehr zwischen Privatversicherten und gesetzlich Krankenversicherten mit Zusatzversicherung. Natürlich erhalten Sie als gesetzlich Versicherter in diesem Fall ebenfalls die Rechnungen, die Sie dann bezahlen und Ihrer Versicherung einreichen müssen.
Auch PKVs zahlen nicht alles
Erfahrungsgemäß muss ich jedoch auch erwähnen, dass auch eine private Krankenversicherung nicht alles bezahlen kann und muss. Nicht jede Behandlung oder jede Medikamenteneinnahme kann zu Lasten der Krankenversicherung gehen. Wenn Sie sich z. B. ohne medizinischen Grund abgespannt fühlen und deshalb eine Kur machen, so kann dies nicht von der Krankenkasse bezuschusst werden (es sei denn, es besteht ein spezieller Kurtarif). Auch die Bezahlung von Vitaminen und Mineralstoffen, die ohne medizinische Gründe eingenommen werden (z. B. als Kur gegen die Frühjahrsmüdigkeit), kann nicht Aufgabe der Krankenversicherung sein.
Als privat Krankenversicherter hat man in gewisser Weise selbst in der Hand, ob die Beiträge weiter steigen oder stabil bleiben. Reichen Sie nur die Belege ein, die im Rahmen einer medizinisch notwendigen Behandlung entstanden sind, so können Sie viel dazu beitragen.