GKV
Der Bereich der Leistung der Krankenversicherung gliedert sich in unserem Krankenversicherungsmarkt in drei Teilbereiche: Den größten Anteil hat die Regelleistung der GKV. Hier sind nach dem fünften Sozialversicherungsbuch alle Leistungen als grundsätzlich ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich einzustufen. Genaue Definitionen der Krankenversicherungsleistungen finden sich im Leistungskatalog der GKV wieder. Die Regelleistungen sind durch die Vorgabe des Gesetzgebers für alle Krankenkassen gleich.
Einen deutlich geringeren Teil der Krankenversicherungsleistungen findet man in den Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Zusätzliche Leistungen können je nach GKV sehr unterschiedlich sein, hier spielen Ihre individuellen Leistungswünsche bei der Wahl Ihrer Kasse eine Rolle. Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen können Bonusprogramme, alternative Medizin, Verbesserung der Zahnleistung, Auslandsreiseschutzimpfungen oder die sogenannten Wahltarife sein. Wahltarife bedeuten bessere spezielle Leistungen oder aber Verzicht auf diese, kombiniert mit der Option einer Beitragsrückerstattung. Diese Wahltarife unterliegen einer Mindestlaufzeit von bis zu drei Jahren.
PKV
Privatärztliche Krankenversicherungsleistungen werden in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet. Hier können Sie nur mit diversen privaten Krankenversicherungen (Zusatzversicherungen) Ihren persönlichen Leistungskatalog aufstocken. Um optimale private Krankenversicherungsleistungen zu erhalten, bedarf es allerdings eines kompletten Systemwechsels. Nur in der substituierenden Vollversicherung innerhalb der privaten Krankenversicherung sind Sie in der Lage, den Status des echten Privatpatienten zu erlangen. Hier gibt es auf Grund der individuellen Tarifgestaltungsmöglichkeiten viele Varianten.
Auf der möglichen Tarifskala der privaten Krankenversicherung können Sie sich von der gesetzlichen Grundversorgung bis hin zu Honorarleistungen, die weit über die Gebührenordnungen für ärztliche Leistungen hinausgehen, entscheiden. Voraussetzungen dafür sind, dass Sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen und die soziale, wirtschaftliche und medizinische Risikoprüfung der gewünschten privaten Krankenversicherung bestehen.
An einer kleinen Geschichte zum Thema Krankenversicherung und Leistung können wir einenPrivatversicherten-Status festmachen:
Sie haben gesundheitliche Beschwerden und suchen nun den passenden Facharzt. Vielleicht möchten Sie noch einen zweiten konsultieren und möglichst noch in einer exponierten Lage in einem schicken modernen Gebäude. Die Termingestaltung soll kurzfristig sein. Nun sollen Sie Medikamente bekommen, die ganz neuen und sehr teuren. Kein Problem. Sie wünschen eine kurzfristige radiologische Untersuchung, zum Beispiel ein MRT , auch kein Problem. Zwischendurch ziehen Sie noch einen Heilpraktiker zu Rate, Alternativmedizin kann auch nicht schaden. Leider verbessert sich Ihr Zustand nicht und es geht in eine Privatklinik mit Einbettzimmer und Hotelkomfort. Außerdem möchten Sie vom Professor persönlich behandelt werden. Da Ihre laufenden Kosten während Ihres Krankenhausaufenthaltes weiterbestehen, bekommen Sie jeden Tag Geld von Ihrer PKV in Form eines Krankenhaustagegeldes. Nach Ihrer Genesung benötigen Sie einen Urlaub. Während Ihrer Reise bekommen Sie Zahnschmerzen. Auch wieder kein Problem, Sie suchen sich den besten Zahnarzt vor Ort aus, denn Sie haben ja schließlich Ihre private Krankenversicherung im Gepäck!
Wenn für Sie das alles eine wichtige Rolle spielt, sind Sie schon PKV-Patient oder sollten es werden.
Download Uni Duisburg-Essen zu Gesundheitsausgaben: