© hc consulting AG 12.2024

Continentale Private Krankenversicherung Tarifwechsel ohne Kosten

Arbeitnehmer – Selbstständige – Rentner – Beamte

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Kostenloser Tarifwechsel mit der hc consulting AG

Die Beratung zum Continentale-Tarifwechsel sollte vollumfänglich und kostenlos sein. Gleichzeitig muss der Versicherte die Gewähr haben, fachlich sehr gut und in seinem Sinne beraten zu werden. Von der Continentalen selbst kann er dieses Bündel an Leistungen nicht unbedingt erwarten, wohl aber von der hc consulting AG als einem unabhängigen, freien Versicherungsmakler. Wir sind nur dem Versicherungsnehmer verpflichtet und stehen rechtlich auf dessen Seite. Sie haben bei uns die Garantie, von einem ausgewiesenen Fachmann mit know how und langjähriger Erfahrung beraten, sowie bei dem Wechsel in Ihren optimalen Tarif begleitet zu werden. Wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie, vom ersten Kontakt bis hin zur Überprüfung, ob der Tarifwechsel tatsächlich so vollzogen wird wie von uns vorgeschlagen und von Ihnen als Versicherungsnehmer beantragt.

 

Siehe auch die Stiftung Warentest Finanztest zum PKV-Tarifwechsel mit der hc consulting AG.

 

BGH-Urteil zum Conti-Tarifwechsel:

BGH IV ZR 28/12, hc consulting AG

 


 

 

 

 

 

 

Continentale Krankenversicherung a. G.

Ruhrallee 92

44139 Dortmund

Kontaktdaten:

Telefon: 0231 919-0

Fax: 0231 919-2913

E-Mail:

Internet: www.continentale.de


 

Seit ihrer Gründung im Jahre 1926 ist der Hauptsitz der Continentale Krankenversicherung a.G. in der Ruhrgebietsgroßstadt Dortmund. Die Continentale, wie die private deutsche Krankenversicherung kurz genannt wird, ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Jeder Versicherte ist ein Mitglied der Continentalen. Zu den Versicherungsnehmern gehören Privatpersonen sowie Selbstständige von KMU, den klein- und mittelständischen Unternehmen. Neben der privaten Vollversicherung bietet die Continentale allen in den gesetzlichen Krankenkassen Versicherten eine Vielfalt an privaten Zusatzversicherungstarifen an. Die Gründungsmitglieder des heutigen, bundesweit präsenten Versicherers waren Anhänger der damals zunehmend populärer werdenden Naturheilkunde. Heutzutage ist die Continentale Krankenversicherung die Muttergesellschaft des gesamten gleichnamigen Versicherungsverbundes.

Die hc consulting AG bietet den Versicherungsangehörigen der Continentalen sowohl eine PKV-Tarifoptimierung als auch einen PKV-Tarifwechsel an, und zwar beides kostenlos.  Als ein klassischer Krankenversicherer bezahlt die Conti die anfallenden Beratungsgebühren direkt an uns. Für den Conti-Versicherungsnehmer ist das gleichbedeutend mit einer Förderung des für ihn kostenlosen PKV-Tarifwechsels.

Zu den besonderen Versicherungsprodukten gehören die Absicherung von Soldaten, eine Krankenvollversicherung für Ärzte, die Pflegetagegeld- sowie die Pflegekostenversicherung als private Zusatzversicherungen.

 

 

Verkaufsoffene Tarife Continentale PDF:

Kompakt:

Stationär:

Option:

Kurkosten:

Krankentagegeld:

Beitragsreduzierung:

Pflegezusatz:

Beihilfe:

PKV Antragsformular Conti:

 

 

Verkaufsgeschlossene Tarife Continentale PDF:

AV-P1 B, COMFORT, BE (COMFORT), BE (CSB), KS:150, KS1, S V, SGII1:100, SGII2:100, V 15, V 22, V 29, V 4, V 8, BE (CS2PLUS), BE (ECONOMY), BE (GS1PLUS), CS2PLUS, ECONOMY, GS1PLUS, …

S II, SGR 1, KS:150, KS1, SGII1:100, SGII2:100, V 15, V 22, V 29, V 4, V 8, PTE:A, PTK:A, PZ, V 183, V 274, V 365, V 43, V 64, V 92, PTE:S, PTK:S

Kompakt:

Ambulant:

Stationär:

Dental:

Ärzte:

Beihilfe:

Option:

Kurkosten:

Krankentagegeld:

Beitragsreduzierung:

Pflegezusatz:

Pflegepflichtversicherung:

 

Die private Krankenversicherung Continentale VVaG

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit wurde Mitte der 1920er Jahre in Dortmund gegründet. Seitdem hat die Conti ihren Sitz in der Ruhrgebietsstadt, vis-à-vis zum Dortmunder Florianturm als dem weithin sichtbaren städtischen Wahrzeichen. Zur Continentalen Krankenversicherung a.G. als Muttergesellschaft gehören mehrere Tochtergesellschaften und Versicherungen wie die Europa Versicherung in Köln oder die Mannheimer Versicherungen in Mannheim (heute Teil der Conti). Schwerpunkt der Continentalen Krankenversicherung ist die private Vollversicherung.

Beitragsanpassungen machen den Versicherten zu schaffen

Der Versicherer nennt es Beitragsanpassung, für den Versicherten ist es eine Beitragserhöhung. Im Jahresrhythmus steigen auch bei der Dortmunder Conti die Monatsbeiträge im zwei- bis dreistelligen Eurobereich. Das ist für die Versicherten auf Dauer nicht finanzierbar, weil in der privaten Krankenversicherung ganz allgemein der Versicherungsbeitrag nicht an die Einkommenshöhe gekoppelt ist. Wenn überhaupt, dann steigt das Einkommen im einstelligen Prozentbereich. Diese Einkommenssteigerung wird durch die normale Preissteigerung neutralisiert. Unterm Strich bleibt kein Mehreinkommen, wohl aber eine Mehrausgabe durch die Beitragserhöhung. Zusätzlich wird auch der Selbstbehalt angehoben. Das wirkt sich wie eine zusätzliche, eine zweite Beitragssteigerung aus. Für den Rentner mit seinem ohnehin reduzierten Renteneinkommen ist das dauerhaft nicht bezahlbar. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist vom Gesetzgeber aus nicht mehr möglich. Der Versicherte steht vor einem Problem.

Wechsel der privaten Krankenversicherung ist keine Lösung

Was auf den ersten Blick logisch aussieht, ist auf den zweiten Blick keine Lösung; der Wechsel von einer zur anderen privaten Krankenversicherung. Wenngleich das heutzutage problemlos möglich ist, so verbietet sich dieser Schritt aus mehreren praktischen Gründen. Jeder Krankenversicherungswechsel ist mit einer Gesundheitsprüfung verbunden. Der Versicherte 50plus oder 60plus ist erfahrungsgemäß nicht mehr so gesund wie vor zwei, drei oder vier Jahrzehnten. Daraus können sich Risikozuschläge sowie Leistungsausschlüsse ergeben. Die bisher bei der Conti angesammelten Altersrückstellungen bleiben bei einem Versichertenwechsel dort, wo sie sind. Sie können nicht zum zukünftigen Versicherer mitgenommen werden, für den Versicherungsnehmer sind sie praktisch verloren. Auf die Höhe des neuen Monatsbeitrages besteht keine Einflussmöglichkeit. Und letztendlich muss auch bei einem anderen Versicherer mit regelmäßigen Beitragsanpassungen gerechnet werden. Diese Situation ist nicht typisch für die Continentale, sondern symptomatisch für alle privaten Krankenversicherungen.

Tarifwechsel bei der Continentalen ist die einzige Lösung

Der Versicherte ist gut beraten, aus der aktuellen Situation das Beste zu machen. Die Gelegenheit dazu bietet ihm der Gesetzgeber mit dem § 204 Versicherungsvertragsgesetz VVG. Die Continentale hat im Laufe der Jahrzehnte eine Vielzahl und Vielfalt an Tarifen entwickelt. Der Versicherte kann durchaus davon ausgehen, dass es darunter einen oder auch einige gibt, die bei einem deutlich niedrigeren Beitrag als bisher eine annähernd gleiche Versicherungsleistung bieten. Das VVG sieht vor, dass der Versicherer, also die Conti dann mit einem Tarifwechsel reagieren muss, wenn der Versicherte agiert, sprich sich für einen Tarifwechsel entscheidet. Der Versicherte kann bei dem bestehenden Versicherungsverhältnis von der Continentalen verlangen, dass sie „seinen Antrag auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt. Soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Continental-Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann die Continentale für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen. Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er in Bezug auf die Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart. Beim Wechsel aus dem Basistarif in einen anderen Tarif kann der Versicherer auch den bei Vertragsschluss ermittelten Risikozuschlag verlangen. Der Wechsel in den Basistarif der Continentalen unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.“ Ein Tarifwechsel bei der Continentalen hat keinerlei Auswirkung auf das Vertragsverhältnis als solches. Es bleibt unverändert bestehen, vergleichbar mit dem langfristigen Vertrag über ein Hausbaudarlehen bei Änderung der bisherigen Zinsfestschreibung.