§ 204 VVG
In § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes sind die Grundlagen des PKV-Tarifwechsels geregelt. Der Versicherungsnehmer kann seine erworbenen Rechte wie die Alterungsrückstellungen erhalten und hat die Option in alle Tarife seiner bestehenden privaten KV zu wechseln. Das Wechselrecht beinhaltet die mögliche Tarifumstellung in andere geschlossene und alle verkaufsoffenen Tarife. Beim Wechsel in einen verkaufsoffenen unisex Tarif muss berücksichtigt werden, dass der Kunde durch diesen Tarifwechsel das Recht auf eine spätere Umstellung in den Standardtarif verliert. Der Standardtarif kann in der Zukunft wichtig werden.
Leitlinien des PKV-Verbandes zum Tarifwechsel
Der Verband der privaten Krankenversicherungen hat Leitlinien für einen kundenfreundlichen Tarifwechsel mit den meisten Versicherungen vereinbart. Wir halten nicht viel von dieser Selbstverpflichtung. Am wichtigsten scheint die Bearbeitungsfrist von 15 Tagen zu sein. Diese wird allerdings zur Zeit noch nicht eingehalten.
Kosten der Beratung
Kosten dürfen auf keinen Fall entstehen. Eine professionelle Beratung mit dem optimalen Ausgang bietet jeder PKV-Versicherungsmakler. Wir, die hc consulting AG aus Köln, sind nach unseren eigenen Erhebungen der Marktführer im kostenlosen PKV-Tarifwechsel und blicken auf eine jahrzehntelange Erfahrung zurück.
Nutzen der Tarifoptimierung
Einige wenige PKV-Kunden sind richtig versichert. Bei der Mehrheit der Kunden der privaten Krankenversicherung wurden die Tarife jahrelang nicht optimiert. Das rächt sich in zu hohen Beiträgen und dem falschen Versicherungsschutz.
Diese privaten Krankenversicherungen unterstützen den kostenlosen PKV-Tarifwechsel:
Allianz, ARAG, AXA, Barmenia, Bayrische BBKK, Central,Continentale, Deutscher Ring, Deutsche Krankenversicherung DKV, Gothaer,Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Münchener Verein, Nürnberger, R+V, Signal Iduna, Süddeutsche, Union UKV, Universa
ARD Video Frame zum PKV-Tarifwechsel