© hc consulting AG 07.2024

Können geschlossene PKV-Tarife vergreisen?

Was ist mit dem Begriff der Vergreisung von PKV-Tarifen gemeint? Erstens: In einen geschlossenen Tarif der privaten Krankenversicherung werden keine neuen und jungen Versicherten mehr aufgenommen. Zweitens: Die im geschlossenen Tarif versicherten Personen werden immer älter und haben deshalb immer höhere Ausgaben.

Beides stimmt, beides führt aber nicht zu höheren Beiträgen. Warum?

Es gibt in der PKV keine Umverteilung von den jungen zu den alten Versicherten. Das ist ein Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Generationenvertrag. Arbeitnehmer zahlen heute Beiträge, diese Gelder werden dann in drei Monaten einem Rentner überwiesen. Immer weniger Einzahler und immer mehr Rentner lassen das System kippen. Anders in der PKV, hier sorgt jede Gruppe selbst für die höheren Kosten im Alter vor und ist nicht auf die Jungen angewiesen. In jungen Jahren bis etwa Mitte 60 zahlen PKV-Versicherte zu viel ein, daraus werden dann die Altersrückstellungen gebildet. Ein PKV-Vertrag benötigt mindestens 25 Jahre zur Bildung ausreichend hoher Altersrückstellungen.

Eine Vergreisung von PKV-Tarifen gibt es also nicht. Ein PKV-Tarifwechsel aus einem geschlossenen Tarif in einen geöffneten unisex-Tarif ist deshalb also nicht erforderlich.

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