Risikozuschläge (auch: RZ) in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind grundsätzlich verhandelbar und lassen sich auch nachträglich reduzieren oder herausnehmen bzw. ganz streichen. Berechnet und kalkuliert werden die Risikozuschläge dabei von der PKV, es herrscht im Prinzip Vertragsfreiheit. Nach § 41 des VVG müssen Risikozuschläge dann überprüft und angemessen herabgesetzt oder herausgenommen werden, wenn die Umstände für die Risikoerhöhung weggefallen sind. Insofern kann ein PKV-Risikozuschlag verhandelt werden, man kann den Risikozuschlag (RZ) also loswerden.
Im Zusammenhang mit § 204 VVG, der PKV-Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel kann die laufende Prämie innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung somit ab dem Termin des Umstellungsbegehrens (Risikozuschlag und Tarifwechsel) erheblich reduziert werden. hc consulting AG betreut Versicherte dieser privaten KVs zu allen PKV-Fragen:
Allianz, ARAG, AXA, Barmenia, BBKK, Generali, Continentale, DBV, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Nürnberger, Münchener Verein, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, uniVersa; Ausnahmen
Nachträglich, also nach dem Versicherungsbeginn, kann ein PKV-Risikozuschlag nur bei einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung (in den ersten Versicherungsjahren) oder bei einem Tarifwechsel in einem Tarif mit einer Mehrleistung erhoben werden. Auch hier sind die PKV-Risikozuschläge je nach Versicherung verhandelbar. Bei einer Mehrleistung durch Tarifwechsel wird ein eventueller Risikozuschlag nur für diese individuelle Mehrleistung erhoben. Beim Verzicht auf diese Mehrleistungen (Leistungsausschluss oder LA) im neuen Tarif können gem. § 204 VVG neue Risikozuschläge ganz abgelehnt werden, eine Verhandlung ist dann nicht erforderlich. In der Risikobewertung durch die Versicherung bei einem Tarifwechsel mit Mehrleistung wird derselbe Maßstab angelegt, der auch bei einer Gesundheitsprüfung für Neukunden von GKV zu PKV verwendet wird. Risikozuschläge beim Tarifwechsel sind also nicht schon alleine wegen der meist fehlenden Wechselmöglichkeit zu einer anderen PKV oder in die GKV extra hoch und somit nicht „ungerecht“.
Verhandeln mit der PKV ist gewissermaßen nicht die ganz richtige Formulierung für den Umgang mit einer privaten Krankenversicherung, die Annahmerichtlinien liegen mit einer bestimmten Bandbreite mehr oder weniger fest. Mit der richtigen und ganz langfristig angelegten Beratung ist ein PKV-Vertag aber in jedem Fall besser „konstruiert“ und die laufenden Beiträge sind günstiger. In den Jahren und Jahrzehnten kommen so riesige Summen und bessere Versicherungsleistungen zusammen.
Interessenvertretung
Bei dem gesamten Vorgang einer Verhandlung zu einem PKV-Risikozuschlag oder einem PKV-Tarifwechsel sind wir als freier Versicherungsmakler weder ein Vertreter der Versicherung noch ein Befürworter oder Gegner des Systems aus GKV und PKV in Deutschland. Vielmehr sind wir sozusagen Tariftechniker und Berater zur privaten Krankenversicherung und holen für unsere Kunden ganz einfach das Beste aus der bestehenden Situation mit allen Optionen heraus und legen die Grundsteine für eine langfristige Planung. Wir verhandeln im Interesse unserer Kunden gegenüber der PKV. Nur dann sind wir zusätzlich auch aus unserer Sicht erfolgreich.
Wir beraten unsere Kunden zu bereits bestehenden Privaten Krankenversicherungen. Wir verkaufen keine Versicherungen. Unsere Beratung ist immer vollumfänglich und immer zu 100 % kostenlos. Dabei vertreten wir die Interessen unserer Kunden gegenüber der PKV.