© hc consulting AG 12.2024

Ist der Tarifwechsel § 204 VVG in einen unisex-Tarif der PKV sinnvoll?

Wer über den Wechsel in einen unisex-Tarif seiner privaten Krankenversicherung nachdenkt, der ist zur Zeit in einem bisex-Tarif (geschlossener Tarif) versichert und wird in der Regel aktuell mit einer PKV Beitragserhöhung konfrontiert. PKV-Kunden mit bisex-Tarifen haben mehr Rechte als Versicherte in unisex-Tarifen. Insofern reduziert der Wechsel in einen unisex-Tarif (geöffneter Tarif) die persönlichen Optionen innerhalb der eigenen privaten Krankenversicherung. Dieser Verlust an Rechten ist für immer und nicht mehr rückgängig zu machen. Deshalb sollte ein Wechsel in einen unisex-Tarif genau geprüft werden. Eine PKV behält man schließlich (normalerweise) bis an das Lebensende. Dennoch kann ein Wechsel in Unisex in einigen Fällen sinnvoll sein. Der PKV-Tarifdschungel lässt grüßen.

hc consulting ist Marktführer in der kostenlosen PKV-Kundenbetreuung mit dem Tarifwechsel gem. § 204 VVG und berät seit 35 Jahren Versicherte dieser privaten KVs:

Allianz, ARAG, AXABarmeniaBBKK, GeneraliContinentaleDBVDeutscher Ring, DKVGothaer, HallescheHanse Merkur, InterNürnbergerMünchener VereinR+VSignal IdunaSDKUKV, uniVersa;   Ausnahmen

Eine definitive Checkliste für die Entscheidung zu einem Wechsel in Unisex können wir nicht anbieten. Bei der Entscheidung zwischen einem bisex- und einem unisex-Tarif gibt es neben den eindeutigen Unterschieden viele individuell anzuwendende Kriterien. Diese diskutieren wir mit unseren Kunden, um so zur Entscheidungsfindung beizutragen. Gleichzeitig geben wir in jedem einzelnen Fall eine ausgewogene und begründete Empfehlung für oder gegen einen Wechsel in Unisex. Ist die Ausgangssituation für die Überlegung zum Wechsel in Unisex eine grundsätzliche Unzufriedenheit mit der PKV und die Sorge vor zu hohen Beiträgen im Alter, dann sollte auch eine objektive und nüchterne Bestandsaufnahme der individuellen KV-Situation erfolgen. Einige PKV-Kunden ab 55 Jahren fühlen sich wegen der fehlenden Wechselmöglichkeit in die GKV in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt. Fachliche Aufklärung und eine ehrliche Analyse helfen hier bei der Positionsbestimmung. Ein PKV-Vertrag benötigt eine laufende Aktualisierung und Optimierung. Je mehr objektive Tatbestände in die Betrachtung einfließen, um so besser ist die private KV aufgestellt.

Sicher ist: nach einem Wechsel in Unisex ist der Tarifwechsel in den theoretisch wichtigen Standardtarif STN und ein Wechsel zurück in die bisex-Tarife der eigenen PKV für immer ausgeschlossen.