© hc consulting AG 07.2024

Informationspflichten der privaten Krankenversicherung PKV

Eine PKV hat umfangreiche Informationspflichten

Kontrolliert wird die PKV von der BaFin

Beim Tarifwechsel ist auch der § 204 VVG die Grundlage

 

 hc consulting

Versicherte der privaten Krankenversicherung genießen einen besonderen Schutz gegenüber ihrer Versicherung. Die PKV hat umfangreiche und über das übliche Maß hinausgehende Informationspflichten. Grundlagen sind u.a. das Versicherungsvertragsgesetz VVG und die VVG-Informationspflichtenverordnung VVG-InfoV. Bei den Beratungspflichten der PKV nach Abschluss eines Vertrages kommt es darauf an, ob für die Versicherung der Anlass für eine Nachfrage und die Beratung erkennbar war. Oft kommt die PKV ihrer Informationspflicht nach, der Versicherte erkennt das aber nicht. Dies sind jedenfalls die häufigsten Schlichtungsfälle beim PKV-Ombudsmann. Kontrolliert wird eine private Krankenversicherung von der BaFin und durch die Treuhänder der BaFin. PKV-Treuhänder sind in der Vergangenheit in Verruf geraten. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die Arbeit der Treuhänder am Ende relativ simpel ist und objektiv „nachgerechnet“ werden kann. Insofern ist ein rechtswidriges Verhalten der Treuhänder leicht transparent zu machen und irgendwie unsinnig.

Informationspflichten einer privaten Krankenversicherung ergeben sich im Allgemeinen aus den unterschiedlichen Kräfteverhältnissen der schwachen Versicherten auf der einen Seite und den starken Versicherungen auf der anderen Seite. Ein PKV-Kunde beschäftigt sich z.B. sehr selten mit einer Tarifoptimierung und einem Tarifwechsel gem. § 204 VVG, der Versicherer hat eine eigene Rechtsabteilung.  Das Recht schützt den schwächeren Vertragspartner, die PKV muss besondere Informationspflichten erfüllen.

Trotz alledem bleibt der einzelne PKV-Kunde der schwächere Vertragspartner. Auch die Leitlinien des PKV-Verbandes zu einem kundenorientierten Tarifwechsel helfen da nicht weiter. Wählt die Versicherung die Tarife zum Tarifwechsel nach den Leitlinien oder selbst aus, so kann man sich vorstellen, was dabei herauskommt. Berechnet die PKV alle denkbaren Vorschläge mit allen Erläuterungen, verliert der Laie die Übersicht. Wer sich nun intensiv in die Materie des § 204 VVG einarbeitet, der kommt unter Umständen der besten individuellen Option nahe. Der Teufel steckt aber bekanntlich im Detail. Spätestens hier kommt die kostenlose Beratungsleistung der hc consulting AG zum Tarifwechsel ins Spiel und stellt für den PKV-Kunden eine wertvolle und unverzichtbare Unterstützung dar. Mit uns herrscht Waffengleichheit zwischen Versicherung und Versicherten. Wir legen alle Optionen innerhalb der bestehenden PKV offen und beraten vollumfänglich, immer zu 100 % kostenlos.