© hc consulting AG 11.2024

hc consulting AG übernimmt Aktienpaket der Apella AG

Kundenbetreuung

Versicherungsmakler wie die hc consulting AG sind in Relation zu den privaten Krankenversicherungen kleine Firmen, es besteht ein gewisses Ungleichgewicht zwischen den Akteuren. Ein Versicherungsvertreter vertritt die Interessen seines Kunden gegenüber der PKV oder der Lebensversicherung (BU) und sollte die Rechte seines Kunden vollständig und uneingeschränkt durchsetzen können. Wir sind der „Sachwalter der Interessen des Versicherten“, so der BGH. Gerade bei der PKV-Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel gem. § 204 VVG und im Schadenfall der Berufsunfähigkeitsversicherung BU ist das wichtig. Aus diesem Grund haben Versicherungsmakler auch keine festen Verträge mit den Versicherungen. Ein klassischer Makler ist eben kein Versicherungsvertreter und auch kein Honorarberater und kann für seine Kunden kostenlos und unabhängig von den Interessen der Versicherungen arbeiten.

Übrigens macht ein Honorarberater bestenfalls nur dann Sinn, wenn er über sogenannte Nettotarife ohne Verwaltungskosten mit der Versicherung für seinen Kunden verhandelt. Beim PKV-Tarifwechsel sind mir keine Nettotarife bekannt. Wer also zur Beratung bei der PKV-Tarifoptimierung einen Berater bezahlt, der zahlt mit den Verwaltungskosten in seinem Vertrag und dem Beraterhonorar alles doppelt.

Ohne Kosten

Die Bezahlung der Leistung des Versicherungsmaklers erfolgt durch die Versicherung aus den in den Versicherungsbeiträgen ohnehin enthaltenen Kosten und ist deshalb für unsere Kunden immer zu 100 % kostenlos. Dennoch bestimmt der Kunde die Marschrichtung, hängt doch jede Entscheidung zu allen Fragen vom Willen und den entsprechenden schriftlichen Willenserklärungen des Kunden ab. Ein ideales Spannungsfeld für die Versicherten, haben sie doch einen professionellen und geprüften bzw. zugelassenen Vertreter ihrer Interessen gegenüber der allmächtigen Versicherung und müssen nicht einmal dafür bezahlen. Rechtliche Grundlage sind die seit Jahrzehnten gewachsenen sogenannten Maklerusancen. Einige Versicherungsgesellschaften lehnen die Zusammenarbeit mit Versicherungsmaklern ganz ab, die Mehrheit der Gesellschaften arbeitet aber mehr oder weniger gerne mit Maklern zusammen. Alle Versicherungen bevorzugen ihre eigenen Versicherungsvertreter, diese sind an die Weisungen der Versicherung gebunden und müssen logischerweise die Interessen der Versicherung gegenüber dem Kunden vertreten und nicht die Interessen des Kunden gegenüber der Versicherung. Am liebsten würden die Versicherer ihren Kunden halt nur die eigene Meinung verkaufen. Irgendwie ist das klar, jeder Kunde einer Versicherung hat das auch so schon einmal erlebt.

Maklerpool

Die hc consulting AG arbeitet zur Stärkung der eigenen rechtlichen Position und der unserer Kunden gegenüber den Versicherungsgesellschaften und zur Optimierung von Arbeitsabläufen mit der Apella AG, der Fonds Finanz Maklerservice GmbH und der BCA AG. Diese Auswahl ist nicht zufällig. Unsere Maklerpools zeichnen sich durch eine besondere Reputation und durch maximale Sicherheit im Datenschutz aus. Dabei steht der Pool nur für die technische Vertragsbetreuung der einzelnen privaten Krankenversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung gerade, die gesamte und vollumfängliche Kundenbetreuung erfolgt inklusive der Haftung durch die hc consulting AG. So ist eine optimale Kundenbetreuung und Beratung durch uns möglich. Wir können auf alle erforderlichen und existierenden Ressourcen zurückgreifen. Ebenso besteht durch einen Maklerpool für uns der Zugriff auf selten angefragte bzw. exotische Produkte und Versicherungen.

Eine Weitergabe von Kundendaten ist ausgeschlossen. Standards der Datenschutzgrundverordnung DSGVO wurden von der hc consulting AG und von unseren Maklerpools bereits vor dem Inkrafttreten der DSGVO eingehalten. Zusätzlich arbeiten wir zur Gewährleistung der höchsten Datenschutzstandards in enger Abstimmung mit den Datenschutzabteilungen der einzelnen Versicherungen. Eine Kundenbetreuung über einen Maklerpool in Kooperation mit einem Spezialmakler wie der hc consulting AG, bietet dem Kunden die individuelle Betreuung mit einem persönlichen Ansprechpartner in Kombination mit den Vorzügen von Konzernen.

Aktienbeteiligung Apella AG

Zur Optimierung unseres Beratungs- und Betreuungsangebotes für unsere Kunden werden auch unsere internen Abläufe laufend überprüft, unsere Mitarbeiter werden über die gesetzlichen Anforderungen hinaus regelmäßig geschult. Dazu gehören Zuverlässigkeit und Sicherheit für unsere Kunden, läuft doch ein Vertrag der privaten Krankenversicherung PKV ein Leben lang und eine BU in der Regel bis zum 65. Lebensjahr. hc consulting AG ist eine inhabergeführte Kapitalgesellschaft und kann eine unbefristete und somit lebenslange Betreuungsgarantie unabhängig von einzelnen Mitarbeitern garantieren. Zu den häufigsten Wünschen von Versicherungskunden zum Thema Beratung gehört der persönliche Ansprechpartner in der immer gleichen und verantwortlich haftenden Organisation. Wir betreuen unsere Kunden seit 35 Jahren. Zur weiteren Festigung unserer Position als Marktführer in der kostenlosen Beratung zum PKV-Tarifwechsel übernimmt die hc consulting AG zum 01.10.2019 zunächst eine kleine Minderheitsbeteiligung an den Aktien des Maklerpools Apella AG aus Neubrandenburg. Unsere Aktienbeteiligung soll zukünftig sukzessive aufgestockt werden. Damit bauen wir die Zusammenarbeit mit der Apella AG weiter aus und stärken unsere und die Rechte unserer Kunden. Eine lebenslange Leistungszusage der PKV wird so mit unserer lebenslangen und vollumfänglichen Betreuungsgarantie weiter vertieft und zusätzlich abgesichert.

DSGVO

Datenschutz und unser Umgang mit den Daten unserer Kunden steht zu jedem Zeitpunkt im Vordergrund. Sicherheit und Unantastbarkeit der Daten ist die Grundvoraussetzung für die Arbeit eines Versicherungsmaklers. Erfolgt die Kundenbetreuung zusätzlich durch einen Maklerpool, so gelten für den Maklerpool dieselben strengen Voraussetzungen der DSGVO. Die Einhaltung aller Datenschutzregeln ist natürlich auch bei der Zusammenarbeit mit Maklerpools ohne Kapital- oder Aktienbeteiligung der hc consulting AG immer gewährleistet und unterliegt ebenfalls allen Aufsichtsregeln.

Versicherungsmakler vs. Honorarberater

hc consulting ist nicht „aus Versehen“ ein klassischer Versicherungsmakler und muss deshalb die sogenannten Honorarberater in Frage stellen. Viele Honorarberater haben wie wir eine Zulassung als Versicherungsmakler. Wie bereits oben erwähnt sollte die Beratung zu Versicherungsfragen aber nur dann vom Kunden durch Honorar bezahlt werden, wenn der Honorarberater auch nur Nettotarife ohne eingerechnete Provisionen verwaltet oder anbietet. Werden Bruttotarife angeboten, bezahlt der Kunde doppelt. Uns sind Fälle bekannt, wo neben dem Honorar vom Kunden gleichzeitig eine Provision vom Versicherer bezogen wurde. In der PKV-Vollversicherung sind uns keine Nettotarife bekannt. Insofern ist die Beratung zum Tarifwechsel gem. § 204 VVG gegen Bezahlung bestenfalls für Debeka, HUK, LKH und DEVK-Kunden eine Überlegung wert. Auch wenn diese PKVs keine Provisionen oder Verwaltungskostenanteile an Versicherungsmakler bezahlen, sind hier dennoch Vertriebskosten in den Beiträgen enthalten, welche wiederum nur an den Mitarbeiter der Versicherung bezahlt werden. Wo sind die echten Nettotarife? Wir bieten unseren Kunden und Interessenten volle Transparenz und Einsicht in die seit Jahrzehnten gewachsenen Optionen bei Finanzdienstleistungen. Nur wer die Unterschiede zwischen Versicherungsvertretern, Versicherungsmaklern und Honorarberatern und deren eigenen Interessen bzw. Bezahlsystemen kennt und versteht, kann sich für eine der möglichen Betreuungsformen entscheiden. In jedem Fall benötigt der PKV- und BU-Versicherte unabhängige und von der Versicherungsgesellschaft aus gesehen externe Beratung mit hoher Expertise und dauerhafter Marktpräsenz.