Arbeitnehmer – Selbstständige – Rentner – Beamte
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HALLESCHE Krankenversicherung a. G.
Reinsburgstraße 10
70178 Stuttgart
Kontaktdaten:
Telefon: 0711 6603-0
Fax: 0711 6603-290
E-Mail:
Internet: www.hallesche.de
Die Versicherungen Alte Leipziger Lebensversicherung und die Hallesche Krankenversicherung bilden, beide als ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG die Versicherungsgruppe Alte Leipziger – Hallesche. Die im allgemeinen Sprachgebrauch kurz Hallesche genannte Krankenversicherung wurde Mitte der 1930er Jahre von der gesetzlichen Krankenkasse KKH, Kaufmännischen Krankenkasse Hannover gegründet. Ziel und Zweck war es damals, durch die Hallesche den nicht gesetzlich versicherungspflichtigen Personenkreis separat von der KKH zu erfassen. Im Jahre 1936 wurde der Geschäftssitz von Berlin nach Stuttgart verlegt. Die Kooperation mit der Alten Leipziger begann in den 1970er Jahren. Im Jahre 1994 wurde durch den formellen Zusammenschluss beider Gesellschaften zu einem Gleichordnungskonzern die heutige Versicherungsgruppe gebildet. Heutzutage richtet sich das Angebot der Halleschen als einer bundesweit vertretenen deutschen Krankenversicherung an alle Bevölkerungsgruppen; von Angestellten, Beamten, Ärzten und Selbstständigen bis hin zu den Pflichtversicherten in den gesetzlichen Krankenkassen.
Die Mitglieder der Halleschen haben nach § 204 VVG die Möglichkeit zur kostenlosen PKV-Tarifwechsel-Beratung durch die hc consulting AG. Als unabhängiger Versicherungsmakler stehen wir rechtlich auf der Seite des Versicherungsnehmers. Durch unsere Arbeit entstehen niemals Kosten.
Berechnung der SB der Halleschen bei einem unterjährigen Tarifwechsel:
Selbstbehaltsberechnung bei unterjährigem Tarif(stufen)wechsel
Findet ein Tarif(stufen)wechsel, mit dem eine Änderung des bisherigen Selbstbehaltes einhergeht, nicht zum 1. Januar eines Jahres, sondern „unterjährig“ statt, so gilt nach den Vertragsabreden Folgendes:
In dem bisherigen Tarif / der bisherigen Tarifstufe ist der dort vorgesehene Jahresselbstbehalt trotz vorzeitiger Beendigung dieses Tarifs / dieser Tarifstufe vollständig zu erfüllen – eine anteilige Begrenzung des Selbstbehalts erfolgt nicht. Der in dem neuen Tarif / der neuen Tarifstufe vorgesehene Jahresselbstbehalt wird dagegen entsprechend der im laufenden Kalenderjahr verbleibenden Monate begrenzt („Zwölftelregelung“).
Hiervon weichen wir allerdings zugunsten unserer Kunden in der Praxis ab. Der Selbstbehalt gilt bereits dann als erfüllt, wenn die Summe der einbehaltenen Beträge den höchsten während des Kalenderjahres zu beachtenden Selbstbehalt erreicht. D.h., der jeweils höchste tariflich vorgesehene Jahresselbstbehalt bildet die Obergrenze für den kalenderjährlich zu erfüllenden Selbstbehalt.
Verkaufsoffene Tarife Unisex:
Kompakt:
- KS. 1, KS. 2, KS. 3, KS
- NK.1, NK.2, NK. 3, NK. 4, NK
- NK.select XL
- SB1Z, Primo.SB2Z, Primo.SB3Z, PRIMO Z plus
- Beihilfe/Quote Beamte der Länder und des Bundes
Ausland:
Option:
Tagegeld:
Beitragsreduzierung:
Pflegezusatz:
Krankenversicherungsantrag Hallesche:
Verkaufsgeschlossene Tarife Bisex:
Kompakt:
- AV 3, AV 2, AV 1
- KS Bonus, KS 3, KS 2, KS 1, KS
- NK Bonus, NK 4, NK 3, NK 2, NK 100, NK 1
- Primo SB3 Z pl, Primo SB3 Z, Primo SB3 plus, Primo SB3, Primo SB2 Z pl, Primo SB2 Z, Primo SB2 plus, Primo SB2, Primo SB1 Z pl, Primo SB1 Z, Primo SB1 plus, Primo SB1, Primo Bonus Z pl
- BT
- Beihilfe/Quote Beamte der Länder und des Bundes
Ambulant:
Stationär:
Dental:
Option:
- JOKERflex
- JOKER
Tagegeld:
Beitragsreduzierung:
- MBZflex
Pflegezusatz: