Grundsätzlich kann sich jeder bis zum 55. Lebensjahr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. Wer als Arbeitnehmer unter der sogenannten Pflichtgrenze der Höhe nach verdient (z.Zt. mtl. 5.062,50 €), wird automatisch in der GKV pflichtversichert. Wer nicht pflichtversichert ist, kann freiwillig der GKV beitreten, beispielsweise Selbstständige, Freiberufler, Beamte, sowie Arbeiter und Angestellte mit einem Verdienst über der Pflichtgrenze. Alle in der GKV freiwillig Versicherten können sich auch in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versichern. Dasselbe gilt für die besserverdienenden Beschäftigten oberhalb der Pflichtgrenze.
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Leistungen gesetzlich vorgeschrieben. Diese entsprechen der Regelversorgung, wie eingeschränkte Arzt- und Krankenhauswahl, Mehrbettzimmer im Krankenhaus ohne Chefarztbehandlung, einfache Zahnbehandlung ohne Zahnersatz, eingeschränkten Zugang zu bestimmten innovativen und oftmals sehr teuren Medikamenten (die, wenn es drauf ankommt, über Leben und Tod entscheiden können) und eine allgemeine Budgetierung der Arztleistungen. Ist das Budget des jeweiligen Arztes zum Ende des Jahres ausgereizt, muss er umsonst arbeiten und kann auch keine Medikamente mehr verschreiben.
In der Privaten Krankenversicherung wird das Leistungspaket vom Versicherten individuell zusammenstellt. Von einer Basisleistung vergleichbar mit den Leistungen der GKV (Regelversorgung) bis hin zu absoluten Premiumtarifen ist alles möglich. Eine Budgetierung gibt es bei keiner Tarifwahl. Einmal vertraglich zugesagte Leistungen können nicht mehr gekürzt werden. Privatpatienten erhalten schneller ihren gewünschten Arzttermin, gerade bei Fachärzten und Spezialisten. Außerdem haben Privatversicherte in der Regel einen besseren Zugang zu neuen Behandlungsmethoden. Die PKV gilt grundsätzlich in ganz Europa und mindestens einen Monat weltweit im Gegensatz zur GKV, die nur ihre Gültigkeit bei Ländern mit Sozialversicherungsabkommen hat.
Die Beiträge für die GKV sind abhängig vom Einkommen, wer viel verdient, zahlt auch viel. Nicht berufstätige Familienmitglieder können beitragsfrei mitversichert werden. In der PKV spielt nur das Eintrittsalter und die Tarifwahl bei der Beitragsermittlung eine Rolle. Vorerkrankungen können allerdings den Versicherungsbeitrag erhöhen, eine PKV kann ein schlechtes Risiko auch ganz ablehnen, alles ist sehr individuell. Ehepartner und Kinder müssen zusätzlich mit eigenem Beitrag versichert werden. PKV-Versicherte die innerhalb eines Versicherungsjahres keine Leistungen beziehen, bekommen je nach Tarifwahl und Anbieter bis zu sechs Monatsbeiträge zurückerstattet.
Wer denkt, dass die Entwicklung der GKV gerade mit der Perspektive des „Altwerdens“ die bessere bzw. sichere Wahl ist, liegt falsch. Die Leistungen der GKV sind nicht garantiert, wird zu viel ausgegeben und kommt zu wenig rein, werden die Regelleistungen verändert bzw. gekürzt. Hinsichtlich unserer demographischen Entwicklung (immer weniger Einzahler und immer höhere Lebenserwartung („die letzten Lebensjahre eines Versicherten sind für die Versicherung immer die Leistungsintensivsten“), sind sowohl Leistungskürzungen als auch Beitragserhöhungen (Beitragssätze werden erhöht, die Beitragsbemessungsgrenze wird stetig angehoben) zu erwarten. Im Gegensatz dazu bilden die privaten Krankenversicherungen sogenannte Altersrückstellungen, um altersbedingte Kostenerhöhungen abzudämpfen. Beitragserhöhungen entstehen natürlich auch schon allein wegen der allgemeinen Kostensteigerung im Gesundheitswesen. Zwangsweise Leistungsveränderungen bzw. Leistungskürzungen müssen jedenfalls nicht befürchtet werden.